Datum: 26.05.2023

Sammelklage: „Erneute Verschiebung geht zu Lasten der Verbraucher:innen“

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop

Der Bundestag hat die geplante Verabschiedung des neuen Sammelklagengesetzes erneut kurzfristig verschoben. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Pressefoto 10: Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Die erneute Verschiebung geht zu Lasten der Verbraucher:innen. Es ist fraglich, ob die neue Sammelklage wie von der EU vorgegeben ab dem 25. Juni in Deutschland starten kann. Offenbar gibt es noch Klärungsbedarf in zentralen Punkten des Gesetzes.

Obwohl die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen verspäteter Umsetzung eingeleitet hat, verzögert sich der Prozess nun weiter. Der vzbv setzt sich für ein Gesetz ein, das einen echten Mehrwert im Verbraucheralltag bringt: Eine einfache und vollständige Entschädigung bei Massenschäden. Die Sammelklage muss nun zügig kommen.

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