Tierhaltung umbauen und Tierwohl verbindlich kennzeichnen

BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

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Ein verbindliches Tierwohllabel muss über die Haltungsformkennzeichnung des Handels hinausgehen. Tierschutzstandards müssen angehoben werden. 

- Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen
  • Verbraucher:innen wünschen sich verlässliche Informationen über das Tierwohl sowie höhere Tierhaltungsstandards.
  • Wenn insgesamt weniger Tiere nach deutlich höheren Standards gehalten werden und der Fleischkonsum auf Seiten der Verbraucher:innen weiter zurückgeht, hätte dies zahlreiche positive Effekte auf den Tier-, Umwelt- und Klimaschutz und die Gesundheit der Verbraucher:innen. 
  • „Wir führen ab 2022 eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ein, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Unser Ziel sind entsprechende verbindliche EU-weit einheitliche Standards.“
  • „Wir schließen bestehende Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung und verbessern das Tierschutzgesetz (…)“
  • „Wir wollen die Landwirte dabei unterstützen, die Nutztierhaltung in Deutschland artgerecht umzubauen. Dafür streben wir an, ein durch Marktteilnehmer getragenes finanzielles System zu entwickeln, mit dessen Einnahmen zweckgebunden die laufenden Kosten landwirtschaftlicher Betriebe ausgeglichen und Investitionen gefördert werden ohne den Handel bürokratisch zu belasten. Die Investitionsförderung wird künftig nach den Haltungskriterien ausgerichtet und in der Regel nur nach den oberen Stufen gewährt.“ 
  • Verbindliche Einführung einer Tierwohlkennzeichnung bis Ende 2022. Diese darf nicht 1:1 der Haltungsformkennzeichnung des Handels entsprechen, sondern muss um Tiergesundheits- und Tierwohlindikatoren und Kriterien für alle Lebensphasen des Tiers ergänzt werden.
  • Nachweisliche Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls in allen Lebensphasen durch gesetzliche Vorgaben
  • Fahrplan für den Umbau der Tierhaltung mit klaren Vorgaben zum Zeitplan und zur Finanzierung
  • Die Investitionsförderung darf ausschließlich für höhere Haltungsstufen gewährt werden. Die laufende Förderung muss dem Umbau dienen und darf nicht auf Dauer gezahlt werden. Sie muss an ein über Tierwohlindikatoren nachgewiesenes hohes Tierwohlniveau im Betrieb gekoppelt werden. 
  • Bundestag und Bundesrat haben das Tierhaltungskennzeichengesetz beschlossen. Es wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll unter anderem auf weitere Tierarten und die Gastronomie ausgeweitet werden.  

  • Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung für eine bessere Tierhaltung. Jedoch ist fraglich, ob das Kennzeichensystem von Verbraucher:innen verstanden wird. Die Einführung des Kennzeichens sollte daher mit einer staatlichen Informationskampagne begleitet werden, die erklärt, was Verbraucher:innen von welcher Stufe erwarten können.  

  • Das Tierhaltungskennzeichen lehnt sich stark an die Haltungsformkennzeichnung des Handels an und schafft für die Überwachung nur wenige zu kontrollierende Kriterien. Aus Sicht des vzbv wird diese Herangehensweise keine positive Dynamik hin zu mehr Tierwohl in den Betrieben erzeugen. Daher braucht es zusätzliche Maßnahmen wie die Anhebung gesetzlicher Standards und eine bessere Kontrolle. Welche Maßnahmen die Bundesregierung aber ergreifen will, um gesetzliche Standards und Kontrolle tatsächlich grundlegend und für alle Tiere und Betriebe zu verbessern, ist noch unklar. Der Bundesregierung fehlt ein Gesamtkonzept, wie beispielsweise die gesetzlichen Mindeststandards angehoben und der Umbau der Tierhaltung finanziert werden können. 

  • Der vzbv fordert, dass nicht nur Daten am toten Tier, also im Schlachthof, sondern auch am lebenden Tier in den Betrieben erhoben werden. Ziel muss die Entwicklung eines umfassenden Tiergesundheits- und Tierwohlmonitorings sein, das zur Überwachung genutzt werden kann und Vorbedingung für die Gewährung von Fördermitteln ist. Nur Betriebe, die ein messbar hohes Tierwohl nachweisen können, sollten über eine laufende Betriebsförderung unterstützt werden. 

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