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Datum: 07.06.2021

Pflegebedürftige substanziell entlasten

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zu Änderungsanträgen zur pflegerischen Versorgung

Der Bundestag hat eine öffentliche Anhörung zu Anträgen verschiedener Fraktionen zum  Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) durchgeführt. Bei den Änderungsvorschlägen geht es fast ausschließlich um die pflegerische Versorgung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat an der Beratung im Gesundheitsausschuss teilgenommen und seine Stellungnahme veröffentlicht. Angesichts der Überforderung vieler Pflegebedürftiger mit finanziellen Eigenanteilen fordert der vzbv seriös finanzierte, substanzielle Maßnahmen zur Entlastung der Betroffenen.

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Quelle: Kzenon - fotolia.com

Im Einzelnen fordert der vzbv:

  • Eine nachhaltige Finanzausstattung der sozialen Pflegeversicherung (SPV), um notwendige Leistungsanpassungen und Entlastungen der Pflegebedürftigen finanzieren zu können.
  • Einen höheren Steuerzuschuss als Beitrag zu einer gerechteren, solidarischen und nachhaltigen Finanzierung.
  • Eine substanzielle finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen, insbesondere mit Blick auf die Pflegeheimbewohner und -bewohnerinnen.
  • Eine gesetzlich festgeschriebene, automatisierte jährliche Angleichung der Leistungen der SPV an die tatsächliche Kostenentwicklung.
  • Die Deckelung der Eigenanteile an den Pflegekosten und wirksame Maßnahmen zur Senkung der Gesamtkostenbelastung der Pflegeheimbewohner, um das Armutsrisiko spürbar zu senken.
  • Die vollständige Übernahme der Kosten der medizinischen Behandlungspflege durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Die Änderungsanträge der Koalition sehen zwar punktuelle Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung sowie bei der Kostenbelastung der Pflegebedürftigen vor. Dem stehen jedoch Kürzungsmaßnahmen bei den Pflegeleistungen in der vollstationären Pflege gegenüber. Das Gesamtpaket der geplanten Maßnahmen wird dem umfassenden Reformbedarf im Pflegewesen bei weitem nicht gerecht. Die dringend erforderliche, substanzielle Entlastung der Pflegeheimbewohner findet nicht statt.

Für eine substanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen | Stellungnahme des vzbv | 03. Juni 2021

Für eine substanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen | Stellungnahme des vzbv | 03. Juni 2021

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