Datum: 24.11.2009

Widerruf auch nach Kreditablösung möglich

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH vom 24.11.2009 (XI ZR 260/08)

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Das Widerrufsrecht eines Verbrauchers erlischt nicht bei Darlehensablösung, wenn diese ab dem 01. Januar 2003 erfolgt ist.

Die Verbraucher hatten zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung einen Kredit aufgenommen. Der Kreditvertrag hatte eine Widerrufsbelehrung enthalten, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach. Nachdem die Fondsgesellschaft in 1997 Konkurs hatte anmelden müssen, hatten die Verbraucher im Jahre 2003 das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt und in 2006 den ursprünglichen Kreditvertrag widerrufen.

Der Bundesgerichtshof hat die Sache zurückverwiesen. Die von dem Berufungsgericht angeführte Norm sei zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr anwendbar gewesen. Es handele sich um ein Dauerschuldverhältnis mit einer usprünglich bis 2013 vorgesehenen Laufzeit. Durch die nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sei das Widerrufsrecht der Verbraucher nicht erloschen. Das Widerrufsrecht bestehe demnach noch.

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Datum der Urteilsverkündung: 24.11.2009

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