Datum: 19.10.2004

Keine Aufschlüsselung des Gesamtbetrages in Zins- und Tilgungsleistungen

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH Karlsruhe vom 19.10.2004 (XI ZR 337/03)

Link zum Urteil auf money-advice.net

In einem Verbraucherkredit muss nur der Gesamtbetrag aller vom Verbraucher für die Rückzahlung des Kredites aufzubringenden Kosten angegeben werden. Dieser muss nicht in die in die Anteile für Zins und Tilgung aufgeschlüsselt werden.

Hinweis

Viele Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.

Datum der Urteilsverkündung: 19.10.2004

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: