Datum: 10.06.2021

Mehr Verbraucherschutz gegen Irreführung und Abzocke

Statement von vzbv-Vorstand Klaus Müller zur Modernisierung des Verbraucherschutzrechts

Klaus Müller, Vorstand vzbv

Quelle: Corinna Guthknecht - vzbv

Der Deutsche Bundestag wird diese Woche wichtige Regelungen zur Modernisierung des Verbraucherschutzrechts beschließen. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert:

Die bekannt gewordenen Beschlüsse der Regierungskoalition zum Verbraucherrecht begrüßen wir. Dabei gab es wichtige Verbesserungen auf den letzten Metern. Dazu gehört vor allem, dass durch Irreführung geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher nun mehr Zeit bekommen, Schadensersatz zu fordern. Die ursprünglich vorgesehene Verjährungsfrist von nur sechs Monaten wäre vor allem bei Massenschäden wie dem Dieselskandal viel zu kurz gewesen. Die nun beschlossene Jahresfrist ist deshalb eine wichtige Korrektur.

Positiv ist auch, dass Verbraucher künftig besser vor Geldverlust durch Überrumpelung an der Haustür geschützt werden sollen. Bei unerbetenen Haustürbesuchen dürfen ab einem Betrag von 50 Euro keine Sofortzahlungen mehr verlangt werden. Beim Schutz vor unerbetenen Haustürbesuchen kann das allerdings nur der Anfang sein, da muss die kommende Bundesregierung noch deutlich mehr tun.

Der vzbv begrüßt außerdem den Schutz vor Abzocke auf Kaffeefahrten. Neben besseren Kontrollmöglichkeiten der Behörden soll es nun auch untersagt werden, Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel oder Finanzdienstleistungen auf Kaffeefahrten zu verkaufen.

Schade ist allerdings, dass bezüglich der Transparenzverpflichtungen für Online-Marktplätze keine Verbesserung mehr erreicht wurde. Wichtig wäre gewesen, auch Online-Marktplätze, die Finanzdienstleistungen vermitteln, in den Anwendungsbereich aufzunehmen. Gerade Finanzdienstleistungen wie Verträge zur Altersvorsorge sind für Verbraucher schwer zu durchschauen. Gleichzeitig kann die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt besonders folgenreich sein. Nachholbedarf besteht zudem bei der Informationspflicht über die Vertragspartner. Viele Online-Marktplätze treten auch gleichzeitig als Händler auf, beziehungsweise haben sich viele Online-Händler mittlerweile zu Marktplätzen weiterentwickelt. Ein Umstand, der den Verbrauchern oft nicht bewusst ist. Diese Punkte muss eine zukünftige Bundesregierung dringend auf nationaler und europäischer Ebene angehen.

Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert eine neue Verbraucherpolitik: krisenfest, fair und nachhaltig. Starker Verbraucherschutz schafft Vertrauen in eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Davon profitieren Verbraucher und Unternehmen. #StarkeVerbraucher www.starke-verbraucher.de

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