Lobbytransparenz stärken

BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat)

leerer Plenarsaal des Bundestags

Quelle: Mirko - AdobeStock

Durch eine Nachbesserung des Lobbyregisters und die Einführung des legislativen Fußabdrucks muss die transparente Interessenvertretung gestärkt werden.

- Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen
Beratung im Bundestag

Verantwortungsvolle und transparente Interessenvertretung ist eine Leitschnur für den vzbv und stärkt das Vertrauen der Bürger:innen in politische Entscheidungsprozesse. Der vzbv ist daher neben dem Verband der Chemischen Industrie (VCI), Transparency Deutschland, dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Die Familienunternehmer und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) Mitglied in der „Allianz für Lobbytransparenz“, um sich für ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz stark zu machen. 

„Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen Regierungshandelns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit. Wir werden das Lobbyregistergesetz nachschärfen, Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechtsschonend und differenziert erweitern. Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck). Die Regelung findet ihre Grenzen in der Freiheit des Mandats.“

  • Zur Stärkung der transparenten Interessenvertretung in Deutschland ist erforderlich: eine Nachbesserung des Lobbyregisters, vor allem eine Reduzierung der Ausnahmen der registrierenden Lobbyakteure sowie die Einführung eines legislativen bzw. exekutiven Fußabdrucks bei Gesetzesentwürfen des Bundestags und der Bundesregierung. Denn das Vertrauen in den Gesetzgebungsprozess basiert auf glaubwürdigen, transparenten und gleichen Regeln für alle.

Der vzbv begrüßt, dass die Bundesregierung einen Vorschlag zur Reform des Lobbyregisters vorgelegt hat. Positiv ist vor allem, dass der Geltungsbereichs auf die Referatsebene ausgeweitet werden soll, so dass alle entscheidenden Ebenen erfasst sind. Begrüßenswert ist auch die geplante Einführung eines exekutiven Fußabdrucks. Dieser soll transparent machen, welcher Einfluss von externen Akteuren auf bestimmte Gesetze genommen wurde. Die dafür vorgesehene Dokumentationspflicht darf jedoch nicht – wie aktuell vorgesehen – auf Seiten der Interessenvertreter liegen. Der Gesetzgeber hat selbst den besten Überblick über seine Gesetzesvorhaben und muss darstellen, welche Interessen eingeflossen sind. Anderenfalls wird die Dokumentationspflicht zu einem kaum stemmbaren Bürokratieaufwand auf Seiten der Interessensvertreter führen. Auch an anderer Stelle weist die Reform erheblichen Nachbesserungsbedarf auf. So fordert der vzbv, dass beispielsweise alle Ausnahmen aus dem Lobbyregister gestrichen werden müssen. 

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