Datum: 08.06.2017

Nachbesserungsbedarf bei Vertragsrecht 4.0

Neues Vertragsrecht der EU muss intelligente Geräte berücksichtigen

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Quelle: vege - fotolia.com

  • Rat der Europäischen Union beschließt Standpunkt zum digitalen Vertragsrecht. 
  • Daten werden endlich als digitale Währung anerkannt.
  • vzbv fordert, dass neue Regelungen auch intelligente Geräte erfassen müssen.  

Die EU will das Vertragsrecht fit für den digitalen Verbraucheralltag machen. Regelungen rund um Abschluss und Wirkung von Verträgen sollen dem technischen Fortschritt gerecht werden. Im Verfahren zum Richtlinienvorschlag über den Handel mit digitalen Inhalten hat der Rat der Europäischen Union nun seine allgemeine Ausrichtung und damit seinen vorläufigen Standpunkt zu dem Vorhaben bekannt gegeben. Dieser enthält aus Sicht des vzbv zwar bereits gute Elemente, Nachbesserungen seien aber nötig, damit das neue Vertragsrecht tatsächlich neueste Entwicklungen erfasst.

„Der Alltag der Verbraucher wird immer digitaler. Smartphone und Social Media gehören für viele Menschen genauso dazu, wie die Nutzung von Diensten, für die sie nicht mit Geld zahlen, sondern mit ihren Daten. Das Recht hingegen ist noch nicht im Verbraucheralltag 4.0 angekommen und braucht ein Update. Die Vorschläge des Rats bleiben allerdings auf halber Strecke stehen“, sagt Heike Schulze, Referentin für Recht und Handel beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Wert der Daten anerkannt

Der vzbv begrüßt, dass sich neben der Kommission nun auch der Rat dazu bekennt, dass Verbrauchern die Unternehmen persönliche Daten preisgeben, die gleichen Gewährleistungsrechte zustehen sollen wie denen, die Geld bezahlen. Daten haben eine grundrechtliche Bedeutung und einen hohen wirtschaftlichen Wert. Aus Sicht des vzbv ist es gut, dass die Verbraucher künftig in beiderlei Hinsicht geschützt werden sollen. Auch dass Anbieter verpflichtet werden sollen, funktions- und sicherheitsrelevante Updates kostenfrei zur Verfügung zu stellen, beurteilt der vzbv positiv.

Vertragsrecht muss intelligente Geräte erfassen

Ein großes Problem, so der vzbv, ist allerdings, dass Smart Devices – intelligente Geräte, bei denen herkömmliche Waren mit eingebetteter Software versehen sind – von den neuen Regeln nicht erfasst werden sollen. Smartphones, intelligente Waschmaschinen und per App steuerbare Heizungsanlagen sind längst keine reine Zukunftsmusik mehr, sondern ein wachsender Markt. „Wenn das neue Vertragsrecht die heute schon weit verbreiteten Geräte nicht erfasst, ist das nicht smart“, findet Schulze. Es sei bedauerlich, dass sich die Bundesregierung bei den Ratsverhandlungen an dieser Stelle nicht durchsetzen konnte. Nun müssten die Verbraucher auf das Europäische Parlament und die Trilogverhandlungen hoffen.

Beweislast nicht Verbrauchern aufbürden

Auch die Haltung des Rats zur Beweislast bei Problemen stößt beim vzbv auf Kritik. Die Mitgliedsstaaten wünschen sich, dass bei Problemen, die nach Ablauf von zwölf Monaten auftreten, der Verbraucher beweisen muss, dass ihn keine Verantwortung dafür trifft. Dies ist für den Verbraucher oft nicht aus eigener Kraft, sondern nur mit Hilfe von teuren Sachverständigen möglich. Hierdurch verkürzt sich die Gewährleistungsfrist von gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahren, nach Ansicht des vzbv, auf im Zweifel ein effektiv nutzbares Jahr.

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