Datum: 13.02.2017

Finanzielle Interessen dürfen ärztliche Diagnosen nicht beeinflussen

Mittelverschwendung zulasten von Verbrauchern vermeiden

Africa Studio - fotolia.com

Quelle: Africa Studio - fotolia.com

Krankenkassen und Ärzte lassen aus ökonomischen Gründen Versicherte manchmal kränker erscheinen als sie sind. Aus dieser Praxis können für Verbraucherinnen und Verbraucher Probleme entstehen, zum Beispiel wenn sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten - und diese wegen ihrer angeblichen Vorerkrankungen nicht oder nur mit Beitragszuschlägen erhalten. Deshalb fordert der vzbv, dass solche Praktiken verhindert werden.

Ärzte erhalten für die Behandlung schwer kranker Patienten höhere Honorare. Krankenkassen mit vielen Schwerkranken erhalten wiederum mehr Geld aus dem Risikostrukturausgleich. Es bestehen also Anreize, möglichst erlösbringende Diagnosen zu dokumentieren. Wenn allerdings Mittel der Krankenkassen verwendet werden, um Diagnosen zu beeinflussen, werden Beiträge verschwendet und das System der Finanzzuweisungen an die Krankenkassen verzerrt.

Ein Änderungsantrag zum derzeit im Bundestag diskutierten Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) will dagegen vorgehen. Dieser ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Die bisher geplanten Maßnahmen reichen aus Sicht des vzbv jedoch nicht aus. Der Grund: Ärzte und Kassen können in Zukunft auf Selektivverträge ausweichen, um die neuen Regelungen zu umgehen. Selektivverträge sind Verträge, die einzelne Krankenkassen mit Gruppen von Ärzten abschließen können, eigentlich um eine verbesserte Versorgung ihrer Versicherten zu erreichen. Geprüft werden diese Verträge aber praktisch nur auf Wirtschaftlichkeit, eine Veröffentlichungspflicht besteht nicht.

Deshalb schlägt der vzbv ergänzende Maßnahmen vor:

  • Einführung verbindlicher ambulanter Kodierrichtlinien
  • Selektivverträge müssen auch daraufhin evaluiert werden, ob Sie die Versorgung verbessern
  • Vereinheitlichung der Aufsicht über die Selektivverträge der Krankenkassen
  • Veröffentlichungspflicht für Selektivverträge

Die ausführliche Stellungnahme des vzbv finden Sie unten zum Download.

Downloads

17-02-08_bundestag_vzbv_sn_hhvg-aeae

Mittelverschwendung und Verzerrungen zulasten von Verbrauchern vermeiden | Stellungnahme des vzbv zum HHVG | Februar 2017

Mittelverschwendung und Verzerrungen zulasten von Verbrauchern vermeiden | Stellungnahme des vzbv zum HHVG | Februar 2017

Ansehen
PDF | 50.96 KB

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Thomas Moormann Kontakt

Thomas Moormann

Leiter Team Gesundheit und Pflege

info@vzbv.de +49 30 25800-0