Urteil vom 25.01.2024 | 6 O 86/23 - rechtskräftig | Landgericht Kiel
Der Elektronikmarkt Saturn in Kiel darf ein Elektrogerät nicht mit ei-nem Preisschild versehen, dessen Preis eine Versicherung enthält, was aber erst daneben in einem deutlich kleineren Rechenbeispiel er-sichtlich wird. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Ver-braucherzentrale Bundesverband (vzbv) entschieden.
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