Datum: 15.01.2009

Kreditvermittler darf Kunden keine Zusatzverträge aufdrängen

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

OLG Stuttgart vom 15.01.2009 (Az. 2 U 54/08)

Ein Kreditvermittler darf seinen Kunden vor der endgültigen Kreditzusage keine zusätzlichen Versicherungen und Unternehmensbeteiligungen aufdrängen. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Danaro Invest GmbH entschieden.

Mit Sprüchen wie "Kredit ohne Schufa" und "innerhalb von 24 Stunden" hatte der Vermittler gezielt um klamme Kunden geworben, die von einer normalen Bank keinen Kredit bekommen. Doch statt der schnellen Kreditentscheidung erhielten die Kunden Schreiben, die ihnen nachdrücklich den Abschluss von Haftpflicht- und Hausratversicherungen sowie Unternehmensbeteiligungen empfahlen.

Durch die Formulierung der Schreiben gewannen die Kunden den Eindruck, dass der Abschluss der Zusatzverträge Voraussetzung für eine Kreditzusage sei. Das stand zwar nicht wörtlich in den Schreiben, drängte sich den betroffenen Kunden aber geradezu auf. So hatte der Kreditvermittler die Zusatzprodukte unter dem Betreff "Ihr Kreditantrag" empfohlen und eine Frist für die Rücksendung der beigefügten Antragsformulare genannt. Die Stuttgarter Richter sahen darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Der Vermittler setze die Kreditsuchenden unter Druck und nutze ihre wirtschaftliche Zwangslage aus.

Datum der Urteilsverkündung: 15.01.2009

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Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart | Az. 2 U 54/08

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