Datum: 12.08.2013

Irreführende Preisangabe auf Partnersuche.de

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

OLG Dresden vom 12.08.2013 (4 W 832/13) und LG Leipzig vom 31.07.2013 (1 HK O 2035/13)
Die Firma Unister darf auf seiner Internetseite www.partnersuche.de nicht mehr mit irreführenden Preisen werben und unzureichend über die Mindestvertragslaufzeit informieren. Das haben das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden nach Anträgen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv.de) beschlossen.

„1,99 Euro im Monat“ sollte die Mitgliedschaft bei Partnersuche.de angeblich kosten. Tatsächlich bezog sich dieser Preis nur auf eine lediglich 14-tägigeTestphase, die sich automatisch um eine zwölfmonatige „Premium-Mitgliedschaft“ für 39,90 Euro verlängerte.

Das Oberlandesgericht Dresden schloss sich außerdem der Auffassung des vzbv an, dass der Betreiber des Internetportals nicht  korrekt über die zwölfmonatige Mindestlaufzeit des Vertrags informiert hatte. Unister hatte an mehreren Stellen die kurze Erstlaufzeit von 14 Tagen in roter Schrift und teilweise in Großdruck besonders herausgestellt. Der kleine und unscheinbare Hinweis auf die lange Vertragsdauer von zwölf Monaten für den automatischen Anschlussvertrag ging regelrecht unter. Das Gesetz verlangt, dass wesentliche Vertragsinformationen wie der Preis und die Vertragslaufzeit hervorgehoben werden müssen.

Datum der Urteilsverkündung: 12.08.2013

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Unister, LG Leipzig vom 31.07.2013

Unister, LG Leipzig vom 31.07.2013

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Unister, OLG Dresden vom 12.08.2013

Unister, OLG Dresden vom 12.08.2013

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