Datum: 14.10.2014

Rechtsstreit gegen Paypal erfolgreich abgeschlossen

Zahlungsdienstleister lenkt nach vzbv-Klage zu Nutzungsbedingungen ein

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Der Online-Bezahldienst Paypal hat sich gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Unterlassung zahlreicher Formulierungen in seinen Nutzungsbedingungen verpflichtet. Zuvor hatte der vzbv das Unternehmen vor dem Landgericht Berlin verklagt. Strittig waren vor allem Klauseln, mit denen sich das Unternehmen vorbehielt, Zahlungen bis zum Abschluss einer Risikoprüfung zu blockieren.

Der vzbv hatte moniert, dass viele Paypal-Bedingungen undurchsichtig seien und den Kunden unangemessen benachteiligten. Mehrfach räumte sich das Unternehmen das Recht ein, Zahlungen und Abhebungen vom virtuellen Konto mit elektronischem Geld vor der Ausführung zu prüfen und das Geld erst nach abgeschlossener Prüfung freizugeben. Wann was geprüft wird und wie lange das dauert, blieb jedoch weitgehend im Dunkeln.

 

Zahlungen per Lastschrift konnte das Unternehmen zum Beispiel zurückhalten, „bis unserer Einschätzung nach kein Risiko mehr besteht, dass die Zahlung von Ihrer Bank wegen Kontounterdeckung zurückgebucht wird. Für den Kunden bestand damit nach Ansicht des vzbv ein kaum abschätzbares Risiko, dass sich seine Zahlung auf unbestimmte Zeit verzögert und er dadurch Fristen versäumt.

 

Nach Schließung eines Paypal-Kontos behielt sich das Unternehmen vor, ein Guthaben nicht sofort an den Kunden auszuzahlen, sondern bis zu 180 Tage lang eine Reserve zurückzuhalten. Nach Auffassung des vzbv können Kunden dagegen verlangen, dass sie ihr Guthaben sofort mit dem Ende des Vertrags zurückbekommen.

 

Der vzbv hatte insgesamt 20 Klauseln in den Nutzungsbedingungen beanstandet und Klage beim Landgericht Berlin eingereicht, nachdem Paypal nur für die Hälfte eine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben hatte. Während der Gerichtsverhandlung verpflichtete sich Paypal, auch die restlichen strittigen Klauseln nicht mehr zu verwenden.

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Rechtliche Hinweise zu Unterlassungsurteilen des vzbv

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Frank-Christian Pauli

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