Am 21. Dezember 2016 hat der Europäische Gerichtshof eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung durch nationale Gesetze abgelehnt. Auch wenn keine Kommunikationsinhalte gespeichert werden, könnte die Vorratsspeicherung der Verkehrs- und Standortdaten die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel verändern - und damit die Freiheit der Meinungsäußerung einschränken. Außerdem könnte bei den Betroffenen das Gefühl erzeugt werden, dass ihr Privatleben ständig überwacht werde. Das deutsche Gesetz verpflichtet Zugangsanbieter ab Mitte 2017, Verbindungsinformationen und Standortdaten einen Monat lang zu speichern. Es ist fraglich, ob diese Regelung europäischem Recht entspricht.
Dieses und weitere wichtige Themen zur Verbraucherpolitik in der EU in der Zeit vom 12. Dezember 2016 bis 8. Januar 2017 fasst der aktuelle Newsletter des vzbv zusammen.