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Quelle: Jan Zappner - vzbv

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Politikcheck

Bewertung der wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus Verbrauchersicht

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet regelmäßig die wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus Verbrauchersicht: Welche verbraucherpolitischen Vorhaben hat die Regierung begonnen, welche abgeschlossen? Und wie viele Kernforderungen des vzbv wurden umgesetzt?

Bewertungszeit: 1 Jahr zur Wahl

Status der Umsetzung von Regierungsvorhaben

Wählen Sie den Zeitpunkt innerhalb der Legislaturperiode, für welchen der Stand des Verfahrens und die Bewertung angezeigt werden.
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Pressefoto 8: Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Ramona Pop
Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Konkrete Lösungen für die Alltagsprobleme von Verbraucher:innen schaffen Vertrauen. Dem sollte die Bundesregierung in den verbleibenden Monaten Rechnung tragen.

Der Ampel-Koalition bleibt nur noch ein knappes Jahr bis zur Wahl. Diese Zeit sollte sie nutzen und noch offene verbraucherpolitische Vorhaben umsetzen. Von der Energiewende bis zu untergeschobenen Verträgen gibt es viele Baustellen. Verbraucherpolitische Regierungserfolge wie das Deutschlandticket dürfen nicht verwässert werden.

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Noch nicht bewertbar
Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt
Alle Kernforderungen wurden umgesetzt
  1. Gesichtserkennungsmaske über dem Gesicht eines Mannes

    Quelle: Artem - AdobeStock

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

    Benachteiligungen durch Algorithmen und Künstliche Intelligenz (KI) verhindern

    Algorithmische Systeme und KI müssen transparent und objektiv überprüfbar sein, um Verbraucher:innen vor Fehlentscheidungen zu schützen.

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    Benachteiligungen durch Algorithmen und Künstliche Intelligenz (KI) verhindern

    Algorithmische Systeme und KI müssen transparent und objektiv überprüfbar sein, um Verbraucher:innen vor Fehlentscheidungen zu schützen.

    Warum ist das wichtig?

    Zunehmend werden Entscheidungen über Verbraucher:innen durch KI-Systeme getroffen oder vorbereitet. Verbraucherentscheidungen werden durch Empfehlungssysteme beeinflusst. Deshalb müssen unabhängige Expert:innen die Systeme bezüglich ihrer Rechtmäßigkeit und sozialen Auswirkungen überprüfen können, etwa hinsichtlich des Diskriminierungsverbots. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir unterstützen den europäischen AI Act. Wir setzen auf einen mehrstufigen risikobasierten Ansatz, wahren digitale Bürgerrechte, insbesondere die Diskriminierungsfreiheit, definieren Haftungsregeln und vermeiden innovationshemmende ex-ante-Regulierung. Biometrische Erkennung im öffentlichen Raum sowie automatisierte staatliche Scoring Systeme durch KI sind europarechtlich auszuschließen.“

    Was fordert der vzbv?

    • Der Artificial Intelligence Act (AI Act) muss alle hochriskanten KI-Anwendungen erfassen und sicherstellen, dass sie Gesetze einhalten und europäischen Werten entsprechen. 
    • Dazu gehören Verbote von biometrischer Erkennung im öffentlichen Raum sowie die Manipulation und das Ausnutzen von Schwächen von Verbraucher:innen mittels KI.
    • KI-Entscheidungen, die Verbraucher:innen betreffen, müssen für sie nachvollziehbar werden.
    • Unabhängige Expert:innen und Behörden müssen kontrollieren können, ob KI-Systeme rechtskonform sind, und welche sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen sie haben.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Der Europäische Rechtsakt wurde abgeschlossen. Die nationale Umsetzung des AI Acts wurde begonnen. Der AI Act trat am 02. August 2024 in Kraft. Es ist gut, dass sich die Bundesregierung für ein Verbot biometrischer Erkennung im öffentlichen Raum stark machen möchte. Im AI Act wurde lediglich ein Verbot für staatliche Akteure aufgenommen. Der deutsche Gesetzgeber muss seine Spielräume bei der Umsetzung des AI Acts nutzen und den Einsatz biometrischer Fernidentifizierungssysteme an öffentlich zugänglichen Orten auch für private Akteure untersagen. Parallel zur Sicherstellung digitaler Bürgerrechte hätte sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union stärker dafür einsetzen müssen, dass verbraucherspezifische Risiken durch KI in den Fokus der Rechtsverordnung rücken. Der Verweis im Koalitionsvertrag darauf, eine innovationshemmende ex-ante-Regulierung vermeiden zu wollen, ist nicht zielführend: Der AI Act sieht vor, dass Anbieter selber entscheiden, ob Ihr KI-System eine Hochrisiko-KI ist und die Konformitätsbewertung hochriskanter KI-Systeme durch die Anbieter selber vornehmen. Dies schafft kein Vertrauen bei Verbraucher:innen. Die Bundesregierung hätte sich in den Trilog-Verhandlungen im Rat vehementer dafür einsetzen sollen, die Rolle unabhängiger Bewertungen und Kontrollen risikoreicher KI-Systeme zu stärken. Zudem hat sich die Bundesregierung im Rat zu zögerlich dafür eingesetzt, dass Manipulation und das Ausnutzen von Schwächen aller Verbraucher:innen mittels KI durch die Verordnung effektiv unterbunden werden. Gut ist, das der AI Act Social-Scoring durch KI auch für private Akteure untersagt.

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  2. Sitzende Frau erschrickt beim Blick auf ihr Handy

    Quelle: megaflopp - Adobe Stock

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

    Anonymisierung von Daten fördern und Rechtssicherheit schaffen

    Anonymisierung ist wichtig, um die Datennutzung zu erleichtern. Die Bundesregierung muss ihren Einsatz fördern und Rechtssicherheit schaffen.

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    Anonymisierung von Daten fördern und Rechtssicherheit schaffen

    Anonymisierung ist wichtig, um die Datennutzung zu erleichtern. Die Bundesregierung muss ihren Einsatz fördern und Rechtssicherheit schaffen.

    Warum ist das wichtig?

    Anonymisierung ist die Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Datennutzung durch die Wirtschaft. Verschiedene Anonymisierungsverfahren weisen unterschiedliche Qualitäten auf und sind für verschiedene Zwecke unterschiedlich angemessen und geeignet. Eine einwandfreie Anonymisierung ist daher ebenso wichtig wie anspruchsvoll.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir fördern Anonymisierungstechniken, schaffen Rechtssicherheit durch Standards und führen die Strafbarkeit rechtswidriger De-Anonymisierung ein.“

    Was fordert der vzbv?

    • Die Bundesregierung muss den Einsatz der Anonymisierungstechniken fördern. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollten durch gesetzgeberische Vorgaben und die Entwicklung von Standards konkrete Anforderungen an die Anonymisierung sowie an die Verwendung anonymisierter Daten definiert werden.
    • Die Bundesregierung sollte die Forschung an Techniken und Verfahren unterstützen, mit denen eine starke Anonymisierung von Daten erreicht werden kann, ohne dass die Qualität von Datenanalysen leidet.
    • Dies sollte um strafbewehrte Verbote der De-Anonymisierung – außerhalb der Forschung an Anonymisierungsverfahren – ergänzt werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Es ist positiv, dass das BMBF die Erforschung und Entwicklung von Anonymisierungsverfahren im Rahmen des „Forschungsnetzwerk Anonymisierung für eine sichere Datennutzung“ fördert. Für die weitere Bewertung wird entscheidend sein, ob sich die Bundesregierung für eine Standardisierung von Anonymisierungstechniken einsetzt.

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  3. Klimaschutz, Hände halten die Erde

    Quelle: Valmedia - AdobeStock

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

    CO2-Bepreisung klimawirksam und fair gestalten

    Die CO2-Bepreisung muss das Klima wirksam schützen und zugleich sozial ausgewogen gestaltet sein.

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    CO2-Bepreisung klimawirksam und fair gestalten

    Die CO2-Bepreisung muss das Klima wirksam schützen und zugleich sozial ausgewogen gestaltet sein.

    Warum ist das wichtig?

    Der vzbv unterstützt die Klimaziele der Bundesregierung. Darüber hinaus muss die Abhängigkeit von Energieimporten, insbesondere Gas und Öl, drastisch gesenkt werden. Die CO2-Bepreisung ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen den Klimawandel, um für klimaverträglicheres Verhalten zu sorgen. Wichtig ist, dass die privaten Haushalte über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entlastet werden. Das Klimageld kommt den Verbraucher:innen direkt zugute und entlastet zudem die Haushalte mit geringem Einkommen überdurchschnittlich. Die CO2-Bepreisung muss in einen klimapolitischen Maßnahmenkatalog eingebettet werden.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Um (…) für sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energiepreise zu sorgen, werden wir die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis beenden.“ (…) „Wir setzen auf einen steigenden CO2-Preis als wichtiges Instrument, verbunden mit einem starken sozialen Ausgleich und werden dabei insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen unterstützen.“ (…) „Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).“ (…) „Wir wollen eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits erreichen. Wir wollen zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen einführen, das die Umlage des CO2-Preises nach BEHG regelt. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin bzw. Mieter geteilt.“

    Was fordert der vzbv?

    • Der vzbv fordert die vollständige Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung über ein Klimageld in Form eine Pro-Kopf-Pauschale an die Gruppe der privaten Haushalte. 
    • Der vzbv fordert eine Aufteilung des CO2-Preises im Wärmebereich zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen je zur Hälfte, ist aber auch für vergleichbare Vorschläge offen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Der vzbv begrüßt, dass die Entlastung durch die Abschaffung der EEG-Umlage vollständig an die privaten Haushalte weitergeleitet wurde. Gut ist aus Sicht des vzbv ebenfalls, dass die Bundesregierung die CO2-Bepreisung zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt hat. Allerdings hat die Bundesregierung das Klimageld als sozialen Ausgleich für den steigenden CO2-Preis bislang nicht eingeführt.

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  4. energieeffizienz_wohnen-gebaeudesanierung-fotolia-juergen_faelchle.jpg

    Quelle: juergen faelche - fotolia.com

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

    Höhere Effizienzstandards im Gebäudesektor verbraucherfreundlich umsetzen

    Die Umsetzung höherer Effizienzstandards im Gebäudesektor durch private Haushalte bedarf der ausreichenden finanziellen Förderung durch den Staat.

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    Höhere Effizienzstandards im Gebäudesektor verbraucherfreundlich umsetzen

    Die Umsetzung höherer Effizienzstandards im Gebäudesektor durch private Haushalte bedarf der ausreichenden finanziellen Förderung durch den Staat.

    Warum ist das wichtig?

    Die Energieeffizienz im Gebäudesektor muss dringend verbessert werden, um durch Senkung des Energieverbrauchs mehr Unabhängigkeit von Energieimporten und zusätzlich die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Energieeffiziente Gebäude ermöglichen zudem den Einbau von strombetriebenen Wärmepumpen. Damit die Verbraucher:innen die hohen Investitionskosten für eine ambitionierte und zielkonforme Sanierung und den Neubaustandards finanziell umsetzen können, bedarf es einer auskömmlichen Förderung. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir ändern das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie folgt: Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden; zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Aus-bauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 ent-sprechen; im GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Der vzbv fordert die Verankerung des Prinzips „Fordern und Fördern“ im GEG, wonach gesetzlich geforderte Standards zukünftig auch förderfähig sein müssen. Unter dieser Voraussetzung trägt der vzbv die geplante Anhebung der Standards für Neubau und Bestand mit.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Eine weitere Novelle des GEG zur Energieeffizienz der Gebäude steht noch aus. Der vzbv kritisiert in der ersten Novelle des GEG die nicht ausreichenden Effizienzstandards für Neubauten. Die zu Beginn der Legislaturperiode in Aussicht gestellte Novelle des GEG zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand ist derzeit nicht absehbar. Für die finanzielle Unterstützung der privaten Haushalte gilt die aktualisierte Förderrichtlinie ab 2024. Der vzbv begrüßt, dass erstmals eine soziale Förderkomponente eingeführt wurde. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz werden jedoch weiterhin zu wenig gefördert. 

    Im Rahmen einer zweiten Novelle des GEG wurde das Ziel umgesetzt, dass jede neue Heizung mit mindesten 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Der vzbv hat dieses Ziel grundsätzlich begrüßt. Der vzbv kritisiert, dass Verbraucher:innen künftig mit einem Dschungel an Optionen und Sonderregelungen konfrontiert sein werden. Mit einer trügerischen Technologieoffenheit für Gasheizungen gehen hohe Kostenrisiken und jahrelange Unsicherheiten für Verbraucher:innen einher. Das Ziel des Gesetzes, Energie einzusparen, wurde zudem zugunsten der reinen Reduktion von Treibhausgasen abgeschwächt.

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  5. zwei Arbeiter montieren Photovoltaikanlage

    Quelle: anatoliy_gleb - AdobeStock

    4 von 5 Sternen.
    Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

    Verbraucher:innen an der Energiewende stärker beteiligen

    Die Energiewende ist eine Bewegung „von unten“. Für ihr Gelingen muss den Verbraucher:innen mehr Teilhabe ermöglicht werden.

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    Verbraucher:innen an der Energiewende stärker beteiligen

    Die Energiewende ist eine Bewegung „von unten“. Für ihr Gelingen muss den Verbraucher:innen mehr Teilhabe ermöglicht werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die meisten Verbraucher:innen unterstützen einen stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie wünschen sich aber finanzielle Entlastungen und brauchen Anreize, um klimafreundliche Maßnahmen und erneuerbare Energien besser in ihren Alltag zu integrieren. Eine stärkere Beteiligung der Verbraucher:innen fördert die Umsetzung der Energiewende. Der beschleunigte Ausbau der Fotovoltaik unterstützt zudem mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. Wir wollen dafür sorgen, dass Kommunen von Windenergieanlagen und größeren Freiflächen-Solaranlagen auf ihrem Gebiet finanziell angemessen profitieren können. Wir werden im Rahmen der Novellierung des Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfachen und stärken.“
     

    Was fordert der vzbv?

    • Die angestrebten Ausbauziele von Photovoltaik und Windenergie sind nur zu erreichen, wenn die Verbraucher:innen an der Energiewende beteiligt werden. Dazu fordert der vzbv bei PV-Dachanlagen Anpassungen der Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und des EEG-Ausbaupfads.
    • Für eine flächendeckende Umsetzung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten fordert der vzbv eine Gleichstellung von Mieterstrom und Eigenstrom sowie weitere administrative Vereinfachungen für diese Projekte.
    • Zudem sollten Verbraucher:innen über günstige Bürgerstromtarife von größeren Projekten wie Windenergieparks oder Solarparks in ihrer direkten Umgebung profitieren können. 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Solarpaket I und erste Novelle des EEG abgeschlossen. Solarpaket II steht aus. Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wurde novelliert. Der vzbv begrüßt die erhöhten Vergütungssätze bei PV-Dachanlagen für private Haushalte. Im Rahmen des Solarpakets I wurden weitere Maßnahmen beschlossen, um die Teilhabe der Verbraucher:innen an der Energiewende zu stärken. Der vzbv begrüßt, dass die Nutzung von Steckersolargeräten erleichtert, die Umsetzung von Mieterstromkonzepten vereinfacht und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als neues Modell eingeführt wurden. Jedoch profitieren Verbraucher:innen weiterhin nicht flächendeckend direkt von größeren Projekten wie Windenergieparks oder Solarparks in ihrer unmittelbaren Umgebung.

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  6. Ingenieurin untersucht Stromleitung über ihr Tablet

    Quelle: zoteva87 - AdobeStock

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

    Verbraucherfreundliche Netzentgeltreform umsetzen

    Die Kosten des Netzausbaus müssen fair verteilt sein und die Zusammensetzung sowie die Berechnung der Netzentgelte transparent sein.

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    Verbraucherfreundliche Netzentgeltreform umsetzen

    Die Kosten des Netzausbaus müssen fair verteilt sein und die Zusammensetzung sowie die Berechnung der Netzentgelte transparent sein.

    Warum ist das wichtig?

    Netzentgelte machen mittlerweile rund ein Viertel der Verbraucherendpreise für Strom und Gas aus. Die Zusammensetzung und Berechnung der Entgelte ist intransparent. Gleichzeitig sind viele Unternehmen von diesen Entgelten befreit. Diese Quersubventionierung der Industrie durch die privaten Haushalte stellt eine unfaire und einseitige Belastung der Verbraucher:innen dar. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir treiben eine Reform der Netzentgelte voran, die die Transparenz stärkt, die Transformation zur Klimaneutralität fördert und die Kosten der Integration der Erneuerbaren Energien fair verteilt.“

    Was fordert der vzbv?

    • Bei einer Reform der Netzentgelte sollten die bisher geltenden Industrieausnahmen abgeschafft werden. Sie verlagern die Kosten der Energiewende bisher einseitig auf die Verbraucher:innen. Zudem sollten die neuen Wasserstoffnetze für die Industrie weiterhin nicht über die allgemeinen Netzentgelte finanziert werden.
    • Die von Bundes- und Landesbehörden in Bezug auf die Netzentgelte erhobenen Daten sollten an einem Ort zusammengeführt werden. Dies würde die Transparenz der Netzentgelte erheblich erhöhen.
    • Im Bereich der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sollten zeitvariable Netzentgelte mit preislichen Anreizen für Verbraucher:innen eingeführt werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Bundesnetzagentur hat Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen festgelegt. Die Regelungen garantieren einen zügigen Anschluss der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpe und E-Auto-Ladestation. Eine wesentliche Forderung des vzbv, die Einführung zeitvariabler Netzentgelte wurde umgesetzt. Die Bundesnetzagentur hat weitere Prozesse zur Überarbeitung der Netzentgeltregulierung gestartet.

    Begonnen
  7. junge Frau und alter Mann benutzen Laptop gemeinsam

    Quelle: fizkes - AdobeStock

    5 von 5 Sternen.
    Alle Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMF (Bundesministerium der Finanzen)

    Vergleichswebsite für Kontoentgelte bei BaFin ansiedeln

    Die Konditionen von Girokonten unterscheiden sich teils erheblich. Es bedarf einer von der BaFin betriebenen Vergleichswebsite.

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    Vergleichswebsite für Kontoentgelte bei BaFin ansiedeln

    Die Konditionen von Girokonten unterscheiden sich teils erheblich. Es bedarf einer von der BaFin betriebenen Vergleichswebsite.

    Warum ist das wichtig?

    Verbraucher:innen müssen nach europäischem Recht Zugang zu einer Vergleichswebsite haben, mithilfe derer sie das Angebot von Girokonten am Markt vergleichen können. Versuche privatwirtschaftlicher Lösungen sind in Deutschland gescheitert. Die Vergleichswebsite muss eine umfassende Marktabdeckung und einen Vergleich nach unabhängigen Kriterien bieten. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden bei der BaFin eine Vergleichs-Website für Kontoentgelte einrichten.“

    Was fordert der vzbv?

    • Der vzbv fordert, dass die Vergleichswebseite für Kontoentgelte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angesiedelt wird.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wird der Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) übertragen. Alle Anbieter von Zahlungskonten sind verpflichtet, relevante Kontodaten an die BaFin zu melden, um eine vollständige Markttransparenz zu erhalten. Mit dem Gesetz wird die Forderung des vzbv erfüllt, die Vergleichswebseite einer unabhängigen Stelle zu übertragen.

    Abgeschlossen
  8. altersvorsorge_beratung_c4lteres20ehepaar_fotolia_contrastwerkstatt_m.png

    Quelle: contrastwerkstatt - fotolia.de

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
    BMF (Bundesministerium der Finanzen)

    Neustart der privaten Altersvorsorge

    Die Riester-Rente ist gescheitert und muss schnellstmöglich durch einen öffentlich-rechtlichen Vorsorgefonds ersetzt werden.

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    Neustart der privaten Altersvorsorge

    Die Riester-Rente ist gescheitert und muss schnellstmöglich durch einen öffentlich-rechtlichen Vorsorgefonds ersetzt werden.

    Warum ist das wichtig?

    • Viele Verbraucher:innen sind auf eine private Zusatzvorsorge als Ergänzung zur gesetzliche Rente angewiesen.
    • Die bisherige Riester-Rente funktioniert nicht. Riester-Verträge sind teuer, unrentabel und häufig unflexibel.
    • Die Riester-Rente ist nicht reformierbar, denn der Fehler liegt im System. Private Zusatzvorsorge über den Kapitalmarkt kann nur auf Basis eines öffentlich-rechtlich organisierten Vorsorgefonds gelingen. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. Daneben werden wir die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Eine Förderung soll Anreize für untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Es gilt ein Bestandschutz für laufende Riester-Verträge.

    Was fordert der vzbv?

    • Der vzbv fordert die Riester-Rente zu beenden und stattdessen einen öffentlichen-rechtlich organsierten Vorsorgefonds einzuführen, über den Verbraucher:innen einfach und kostengünstig privat fürs Alter vorsorgen können. Mit dem Modell der Extrarente hat der vzbv bereits im Jahr 2019 einen Vorschlag formuliert

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    • Die von der Bundesregierung eingesetzte „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ hat ihren Bericht zu Reformvorschlägen zur privaten Altersvorsorge finalisiert und am 17. Juni 2023 veröffentlicht. Bisher liegen weder ein Gesetzentwurf, noch ein Eckpunktepapier des BMF vor. 
    • Der Bericht erkennt in seiner Problemanalyse zu hohe Kostenstrukturen und Mängel in der Produktqualität an, schlägt aber trotzdem keine grundlegende Reform vor. 
    • Die Fokusgruppe verpasst somit die Chance, die Probleme der privaten Altersvorsorge grundlegend zu lösen. 
    • Die Fokusgruppe hat sich mehrheitlich gegen die Einführung eines öffentlich organisierten Vorsorgefonds entschieden, der im Interesse der Verbraucher:innen wäre. Demgegenüber sichern die Vorschläge der Fokusgruppe weiter die wirtschaftlichen Interessen der Anbieter von Vorsorgeprodukten ab.
    Begonnen
  9. finanzaufsicht-mann-mit-fernglas-fotoliaxiv_fotolia_8712421.jpg

    Quelle: FotoliaXIV – fotolia.com

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMF (Bundesministerium der Finanzen)

    BaFin-Reform fortsetzen

    Die Reform der BaFin muss fortgesetzt werden. Es braucht ein klares Bekenntnis zu mehr und besserem Verbraucherschutz.

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    BaFin-Reform fortsetzen

    Die Reform der BaFin muss fortgesetzt werden. Es braucht ein klares Bekenntnis zu mehr und besserem Verbraucherschutz.

    Warum ist das wichtig?

    • Ein stabiler und fairer Finanzmarkt braucht eine starke Finanzaufsicht, die Verbraucher:innen vor Fehlverhalten der Anbieter schützt.
    • Bislang ist die BaFin nicht für alle Verbraucherschutzgesetze gleichermaßen zuständig.
    • Interessen von Verbraucher:innen spielen in der Finanzaufsicht nicht immer die notwendige Rolle.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen die Reform der deutschen Finanzaufsicht BaFin fortsetzen. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Aufsichtsbereichen der BaFin sowie mit anderen deutschen und internationalen Behörden muss intensiviert werden. (…) Wir werden uns für eine stärkere Standardisierung für die Erstellung von Prospekten einsetzen. Wir werden die Fähigkeiten der BaFin bei der Prüfung von Vermögensanlageprospekten weiter stärken. Wir werden den Verbraucherbeirat der BaFin weiter stärken.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Der vzbv fordert eine Stärkung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das betrifft zum einen die Weiterentwicklung des Verbraucherschutzmandates. Zum anderen braucht die BaFin mehr und bessere gesetzliche Befugnisse zum Schutz von Verbraucher:innen. Im Ergebnis muss die BaFin erkennbar für Verbraucherschutz am Finanzmarkt eintreten.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    • Durch die Stärkung des Verbraucherbeirats der BaFin befindet sich ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in der Umsetzung. Es fehlt allerdings weiterhin eine angemessene Ausstattung des Beirats mit Ressourcen. 
    • Eine Weiterentwicklung des Verbraucherschutzmandats der BaFin ist bisher nicht erfolgt. 
    • Die erforderliche Verbesserung der Prüfung von Vermögensanlageprospekten ist bisher nicht erfolgt.
    Beratung im Bundestag
    Begonnen
  10. Patient wird beraten

    Quelle: Alexander Raths - adobeStock.com

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMG (Bundesministerium für Gesundheit)

    Unabhängige Patientenberatung (UPD) patientenorientiert aufstellen

    Die Neuaufstellung der UPD ist ein zentraler Baustein für ein verbraucher- und patientenorientiertes Gesundheitssystem.

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    Unabhängige Patientenberatung (UPD) patientenorientiert aufstellen

    Die Neuaufstellung der UPD ist ein zentraler Baustein für ein verbraucher- und patientenorientiertes Gesundheitssystem.

    Warum ist das wichtig?

    Patient:innen sind die schwächste Gruppe im hochkomplexen Gesundheitssystem. Mitunter ist es für sie sehr schwer, ihre Rechte durchzusetzen, immer wieder kommt es zu Konflikten. Als Beratungsstelle in Konfliktsituationen muss die UPD patientenorientiert und von kommerziellen Interessen unabhängig neu aufgestellt werden. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) überführen wir in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen.“

    Was fordert der vzbv?

    • Die UPD sollte unabhängig von Kostenträgern, Politik, Leistungserbringern und Industrie aufgestellt sein. Um ihre finanzielle Unabhängigkeit sicherzustellen, braucht die UPD eine bedarfsgerechte Finanzierung durch Steuermittel, die sicherstellt, dass sie für privat und gesetzlich Versicherte, aber auch für Nicht-Versicherte da ist.
    • Die UPD sollte von Verbraucher- und Patientenorganisationen getragen werden, die Erfahrung in der allgemeinen Patientenberatung haben.
    • Um individuelle Problemlagen zu verstehen, müssen sich Berater:innen mit dem Gesundheitswesen vor Ort auskennen. Dazu braucht die UPD neben telefonischer Beratung auch regionale Beratungsstellen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Das am 16. Mai 2023 in Kraft getretene „Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ weist gravierende Konstruktionsfehler auf: Die Patientenorganisationen als natürliche Interessensvertreter und Fürsprecher der Patient:innen bleiben bei der strukturellen Neuausrichtung der Beratungsstrukturen weitgehend außen vor und die Krankenkassen erhalten als Stifter mächtige Instrumente zur Kontrolle und zum Eingriff in die Stiftungstätigkeiten. 

    Auf Grund langwieriger und unnötiger Verzögerungen vor, im und nach dem Gesetzgebungsverfahren hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) die Gründung der UPD-Stiftung erst Ende 2023 auf den Weg gebracht. Die seit Dezember 2023 ruhende Beratungstätigkeit der UPD wurde Anfang Mai 2024 zunächst mit einer rein telefonischen Beratung wiederaufgenommen. Im zweiten Halbjahr sollen die ersten regionalen Beratungsstellen ihren Betrieb aufnehmen. Der vzbv ist als maßgebliche Patientenorganisation im Stiftungsrat vertreten und wird sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen weiterhin für eine unabhängige, patientenorientierte und staatsferne Beratungstätigkeit der UPD einsetzen.

    Abgeschlossen
  11. Pflegerin mit Seniorin

    Quelle: photographee - fotolia.de

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMG (Bundesministerium für Gesundheit)

    Pflegebedürftige finanziell entlasten

    Die immer weiter steigenden Eigenanteile müssen zeitnah gesenkt und dauerhaft gedeckelt werden.

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    Pflegebedürftige finanziell entlasten

    Die immer weiter steigenden Eigenanteile müssen zeitnah gesenkt und dauerhaft gedeckelt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Pflege muss bezahlbar bleiben beziehungsweise wieder bezahlbar werden. Die Verbraucher:innen dürfen mit den finanziellen Belastungen im Alter nicht allein gelassen werden. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die auf die Sozialhilfeleistungen angewiesen sind, darf nicht weiter steigern.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden in der stationären Pflege die Eigenanteile begrenzen und planbar machen. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretende Regelung zu prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen werden wir beobachten und prüfen, wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann. Die Ausbildungskostenumlage wer-den wir aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren, sowie die Behandlungspflege in der stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgleichen.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Substantielle Begrenzung des Gesamteigenanteils in der stationären Pflege
    • Abschaffung der Ausbildungsumlage
    • Übernahme der Investitionskosten durch Bundesländer
    • Übernahme der medizinischen Behandlungspflege durch die Gesetzliche Krankenversicherung
    • Erhöhung des Steuerzuschusses zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen
    • Regelgebundene jährliche Dynamisierung der Leistungssätze der SPV entsprechend Bruttolohnentwicklung und Preissteigerung
    • Rücknahme der Regelung, wonach Leistungsanpassungen bis 2025 ausgesetzt werden 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    • Der Bundestag hat das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) am 26. Mai 2023 beschlossen, am 01. Juli ist es in Kraft getreten.  Eine „große Pflegereform“ steht aber aus. 
    • Das Gesetz sieht neben einer Beitragsmehrbelastung der Versicherten eine Verbesserung der gesetzlichen Leistungen für Pflegebedürftige vor, durch Anhebung des Pflegegeldes, Dynamisierung aller Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung (SPV) bis 2028, Entlastungen bei den Eigenanteilen für Heimbewohner und die Zusammenlegung des Jahresbetrags für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. 
    • Das beschlossene Gesetz blieb deutlich hinter dem Handlungsbedarf und den Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurück. Die Verbesserungen bei den Leistungen kamen zu spät und fielen gemessen an der Inflation erheblich zu gering aus. Die Eigenanteile wurden nicht substantiell und nachhaltig gesenkt. Die Ausbildungsumlage und die Behandlungspflege belasten anders als versprochen weiterhin die Heimbewohner:innen beziehungsweise die Beitragszahlenden. Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) und damit die Pflegebedürftigen wurden nicht durch Kompensation der versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt entlastet. Im Gegenteil, im Zuge der geplanten Haushaltssanierung wurde der jährliche Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung für 2024 komplett gestrichen. 
    • Durch das PUEG wurde das Bundesgesundheitsministerium dazu verpflichtet, bis zum 31. Mai 2024 „Empfehlungen für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung“ vorzulegen. Am 03. Juli 2024 wurde der Bericht der Bundesregierung zur „zukunftssicheren Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung“ vom Bundeskabinett gebilligt. Der Bericht enthält keine Handlungsempfehlung, sondern soll als Entscheidungshilfe dienen: Es werden vier verschiedene Optionen von Teil- sowie Vollleistungssystemen durchgespielt – von der Beibehaltung des Status quo mit Teilleistungsversicherung und ergänzender privater Vorsorge bis hin zu einem Vollversicherungssystem im Umlageverfahren. Im Herbst 2024 möchte die Bundesregierung in eigenen Worten eine „große Pflegereform“ vorlegen.
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  12. lächelnde Frau wird in Krankenhaus von Pfleger gestützt

    Quelle: NDABCREATIVITY - AdobeStock

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMG (Bundesministerium für Gesundheit)

    Qualitätswettbewerb in der GKV stärken

    Für eine informierte Kassenwahl brauchen Verbraucher:innen vergleichbare Informationen zu Versorgungs-, Leistungs- und Servicequalität.

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    Qualitätswettbewerb in der GKV stärken

    Für eine informierte Kassenwahl brauchen Verbraucher:innen vergleichbare Informationen zu Versorgungs-, Leistungs- und Servicequalität.

    Warum ist das wichtig?

    Der Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung konzentriert sich in erster Linie auf den Beitragssatz. Informationen zu Versorgungsangeboten oder zur Servicequalität der einzelnen Kassen sind für Verbraucher:innen kaum in Erfahrung zu bringen. Für eine fundierte Kassenwahl brauchen sie jedoch vergleichbare Informationen zur Qualität – genauso wie zum Preis. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen.“

    Was fordert der vzbv?

    • Verpflichtung aller gesetzlichen Krankenkassen, mindestens einmal jährlich vergleichbare Informationen zu ihrer Versorgungs-, Leistungs- und Servicequalität zu veröffentlichen; insbesondere auch Daten zum individuellen Genehmigungsverhalten (erfolgreiche Versichertenwidersprüche)
    • Unabhängige und nutzerorientierte Veröffentlichung der Qualitätsdaten, die einen leichten Vergleich ermöglichen und die individuelle Wahlentscheidung unterstützen (Qualitätsportal)
    • Pflicht zur Evaluation aller Selektivverträge und zur Veröffentlichung der Evaluationsergebnisse

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das sich aktuell in der parlamentarischen Beratung befindet, soll unter anderem ein Krankenkassen-Vergleichsportal eingeführt werden. Der vzbv begrüßt, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung klare gesetzliche Vorgaben macht, welche Qualitätskennzahlen von gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bereitgestellt werden sollen. Dank dieser Maßnahme wird erstmalig ein direkter Vergleich aller Einzelkassen anhand einheitlicher Kriterien möglich sein. Um allerdings ein neutrales, umfassendes und benutzerfreundliches Informationsportal zu erhalten, müssen die geplanten Regelungen aus Sicht des vzbv noch an zentralen Stellen geändert beziehungsweise ergänzt werden: 

    • Die Umsetzung des Portals sollte einem unabhängigen Betreiber übertragen werden. 
    • Es sollte ein Gesamtindex und idealerweise ein individualisierbarer Index in das Portal aufgenommen werden, so dass Verbraucher:innen die Ergebnisse übersichtlich und auf einen Blick bewerten können. 
    • Für das Portal ist ergänzend ein Nachhaltigkeits-Index zu entwickeln.
    Beratung im Bundestag
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