Datum: 21.05.2015

Air Berlin muss Flughafengebühr ausweisen

vzbv gewinnt Klage vor dem Landgericht Berlin

Mann blickt auf Uhr am Flughafen.

Quelle: Viacheslav Iakobchuk - fotolia.com

Air Berlin muss die im Ticketpreis enthaltene Flughafengebühr separat ausweisen. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Nach aktueller Rechtslage muss eine Fluggesellschaft personengebundene Steuern und Gebühren erstatten, wenn Kunden ihren Flug nicht antreten und diese Kosten deshalb entfallen. „Nur wenn Gebühren und Steuern offen ausgewiesen sind, weiß der Kunde, wie hoch sein Erstattungsanspruch ist“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv.

Air Berlin hatte die Flughafengebühren zwar in den Gesamtpreis für den Flug eingerechnet. Ihre Höhe war aber nicht erkennbar, weil sie teils im Posten „Flugpreis (netto)“, teils im Posten „Steuern und Gebühren“ versteckt war.

Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die Fluggesellschaft damit gegen eine bereits seit November 2008 geltende EU-Verordnung verstieß. Die Verordnung bestimmt, dass Flugpreise für Verbraucher stets einschließlich aller obligatorischen Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte anzugeben sind. Steuern, Flughafengebühren und sonstige Kosten sind jeweils extra auszuweisen. Sie dürfen nach dem Urteil des Landgerichts Berlin nicht unter anderen Posten zusammengefasst werden.

Urteil des LG Berlin vom 28.04.2015, Az. 16 O 175/14 – nicht rechtskräftig

Datum der Urteilsverkündung: 29.04.2015
Aktenzeichen: 16 O 175/14
Gericht: Landgericht Berlin

Downloads

Air_Berlin-Flughafengebuehr-LG_Berlin-2015-04-28

Air Berlin - Flughafengebühr | Urteil des LG Berlin vom 28.04.2015

Ansehen
PDF | 280.18 KB

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Medienvertreter:innen

presse@vzbv.de (030) 25800-525

Kontakt

Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband

Heiko Dünkel

Leiter Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 25800-0

Kontakt

Kerstin Hoppe

Kerstin Hoppe

Referentin Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 25800-0