Datum: 11.03.2020

Zum einem Wettbewerbsverstoß wegen fehlender deutscher Gebrauchsanweisung

Urteil des LG Essen vom 11.03.2020 (44 O 40/19)

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Ein in Deutschland gekaufter Gaswarnmelder muss eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung beinhalten.

Das LG Essen hatte sich mit einem Fall zu befassen, in welchem ein Unternehmen, das sicherheitstechnische Produkte anbot, von einem Mitbewerber auf Unterlassung verklagt. Hintergrund dessen war, dass bei einem im Rahmen eines Testkaufs im März 2019 gelieferten Gaswarnmelder keine deutschsprachige Gebrauchsanweisung beigefügt war. Die gesamte Produktverpackung war lediglich in englischer Sprache verfasst. Das verklagte Unternehmen verwies zur Rechtfertigung darauf, dass es dem Käufer ein Link zu einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung gesandt hatte. Das Landgericht Essen gab der Klage statt und bejahte einen Unterlassungsanspruch. Es führt aus, dass der Beklagte gegen das Produktsicherheitsgesetzes verstoßen habe. Er habe zum gelieferten Produkt keine deutschsprachige Anleitung zur Verfügung gestellt. Dies sei jedoch notwendig. Zwar habe er einen Link zu einer Bedienungsanleitung in deutscher Sprache übersandt. Jedoch habe die Anleitung ein anderes Produkt mit einer anderen Funktionsweise betroffen.

Hinweis: An diesem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht beteiligt. Gerne informiert Sie der vzbv alle vier bis sechs Wochen mit einem kostenlosen Newsletter über neue Urteile zum Verbraucherrecht. Klicken Sie hier, um sich in die Empfängerliste eintragen.

Datum der Urteilsverkündung: 11.03.2020

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: