Datum: 14.10.2010

Widerrufsrecht beim telefonischen Verkauf von Zertifikaten

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des LG Krefeld vom 14.10.2010 (3 O 49/10)

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Betreibt eine Bank ihr Geschäft dergestalt, dass sie auch unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln Finanzdienstleistungen anbieten könnte, so ist beim telefonischen Verkauf von Zertifikaten anzunehmen, dass ein Fernabsatzvertrag zustande gekommen sei.

Eine Bankberaterin hatte ihren Kunden angerufen und ihm im Eigenbestand der Bank befindliche Lehman-Zertifikate zu einem Festpreis verkauft. Nach der Insolvenz hatte die Ehegattin des Anlegers aus abgetretenem Recht geklagt.

Das Gericht verurteilte die Bank zur Rückabwicklung. Die Ehegattin habe den Vertrag wirksam widerrufen, es liege ein Fernabsatzvertrag vor. Ebenso wenig handele es sich um ein den Schwankungen des Finanzmarktes unterlegenen Anlageprodukt, was den Ausschluss des Widerrufsrechtes zur Folge gehabt hätte. Auch sei die Widerrufsfrist nicht erloschen, da kein ordnungsgemäße Belehrung erfolgt sei.

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Datum der Urteilsverkündung: 14.10.2010

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