Datum: 25.04.2014

Widerruf auch zur Nutzung der Niedrigzinsphase zulässig

urteile-vzbv-fotolia 45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des LG Ulm vom 25.04.2014 (4 O 343/13)

 

Beim Widerruf eines Verbraucherdarlehens aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung spielt es keine Rolle, ob diese möglicherweise deshalb erfolgte, um die momentane Niedrigzinsphase auszunutzen.

Verbraucher hatten eine Bank zwecks Ablösung ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung im Sommer 2008 kontaktiert. Nach mehreren Gesprächen hatten sie in den Geschäftsräumen der Bank einen Darlehensvertrag unterzeichnet. Ein von der Bank gegengezeichnetes Exemplar war ihnen einige Tage später per Post zugegangen. Sie hatten am 08.08.2013 den Widerruf mit anwaltlichem Schreiben aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erklärt und später Klage eingereicht.

Das Landgericht gab den Verbrauchern hinsichtlich des Widerrufs des Darlehensvertrags Recht. Die Widerrufsbelehrung entspreche nicht den Vorgaben, so dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt worden sei. Das Recht zum Widerruf bestünde noch. Die Verbraucher hätten erst im Jahr 2013 durch eine Verbrauchersendung im Fernsehen von einer möglicherweise unwirksamen Widerrufsbelehrung erfahren. Auch wenn die Verbraucher den Widerruf eigentlich aufgrund der Zinsentwicklung erklärten, so hätte die Bank diese Möglichkeit sehr einfach durch die Verwendung einer fehlerfreien Widerrufsbelehrung ausschließen können. Das Gesetz sehe im Fall der fehlerhaften Belehrung grundsätzlich die unbefristete Möglichkeit des Widerrufs vor – unabhängig davon, ob die Verbraucher diesen Widerruf aufgrund der fehlerhaften Belehrung ausübten oder aus anderen Gründen (z. B. um in den Genuss besserer Zinsen zu kommen). Der Widerruf sei somit wirksam.

Die Sache ist beim OLG Stuttgart unter dem Aktenzeichen 6 U 77/14 anhängig.

Datum der Urteilsverkündung: 25.04.2014

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: