Datum: 28.04.2009

Verbraucher haftet trotz unwirksamer Vollmacht bei Bauträgermodellen

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH vom 28.04.2009 (XI ZR 227/08)

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Ein Verbraucher kann sich auf eine Unwirksamkeit der Zwischenfinanzierung wegen fehlender Vollmacht bei einem Bauherrenmodell unter Umständen nicht berufen. Dies könnte ihm nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehrt sein.

Ein Verbraucher hatte sich zum Zwecke der Steuerersparnis an einem Bauherrenmodell beteiligt. Der durch ihn bevollmächtigte Treuhänder hatte hierzu wie üblich einen Zwischenfinanzierungskredit aufgenommen. Diese Vollmacht war jedoch aufgrund einer fehlenden Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz unwirksam. Der Verbraucher klagte gegen die finanzierende Bank. Er war der Ansicht, er hafte aufgrund der unwirksamen Vollmacht nicht für die Kreditschulden.

Dies sah der Bundesgerichtshof anders. Zwar sei die Vollmacht für den Zwischenkredit unwirksam gewesen. Der Verbraucher habe allerdings den Endfinanzierungskredit selbst unterschrieben. Dieser sei aufgrund der Konzeption des Bauherrenmodells untrennbar mit dem Zwischenkredit verbunden. Darüber hinaus habe er die Endkredite über Jahre hinweg ordnungsgemäß bedient und somit zum Ausdruck gebracht, dass das Geschäft entsprechend dem Anlagekonzept durchgeführt werden solle.

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Datum der Urteilsverkündung: 28.04.2009

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