Datum: 17.06.2010

Sperrung von Geldautomaten für VISA-Karteninhaber unzulässig

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des OLG München vom 17.06.2010 (U (K) 1607/10)

Link zum Urteil auf money-advice.net

Die Sperrung der EC-Geldautomaten einer Sparkasse für andere Institute und somit deren Kunden ist unzulässig, wenn diese Sparkasse eine marktbeherrschende Stellung einnimmt.

Eine Sparkasse hatte die Benutzung ihrer Geldausgabeautomaten für Nutzer institutsfremder VISA-Karten untersagt. Dagegen hatten diverse Kreditinstitute geklagt.

Das Oberlandesgericht München gab den klagenden Banken Recht. Die Sparkasse besitze eine marktbeherrschende Stellung. Somit sei die Sperrung der Automaten als kartellrechtlich unzulässige Diskriminierung zu werten.

Dieses Urteil dürfte insbesondere Verbrauchern entgegenkommen, die ein Konto bei einer Direktbank führen, die selbst keine Geldausgabeautomaten besitzt. Denn diese Direktbanken bieten ihren Kunden oft die Möglichkeit einer kostenfreien Bargeldabhebung mittels der VISA-Karte an.

Hinweis

Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.

Datum der Urteilsverkündung: 17.06.2010

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: