Urteil des OLG Frankfurt vom 24.03.2004 (23 U 65/03)
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Die Rechtsprechung des BGH zum Bürgschaftsrecht beruht unter anderem darauf, dass der Eintritt einer lebenslangen Überschuldung geschützt werden soll. Der im neuen Insolvenzrecht verankerte Gedanke der Restschuldbefreiung führt aber gerade dazu, dass der Eintritt einer lebenslangen Überschuldung vermieden werden kann. Mit dem Argument der Vertragfreiheit begründete der Senat das Festhalten an der Rechtsprechung zur krassen finanziellen Überforderung von Bürgen auch im Hinblick auf das In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung.
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Datum der Urteilsverkündung: 24.03.2004