Datum: 10.10.2012

Prozesskostenhilfe kann bei Falschangaben aufgehoben werden

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Beschluss des BGH vom 10.10.2012 (IV ZB 16/12)

Wird die Prozesskostenhilfebewilligung wegen falscher Angaben zu seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen durch Absichtlichkeit oder grobe Nachlässigkeit des Schuldners aufgehoben, so ist es unerheblich, dass dieser selbst bei korrekter Auskunftserteilung eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe erhalten hätte.

Ein ehemaliger Geschäftsführer und Gesellschafter einer Firma war wegen Darlehensverpflichtungen persönlich auf Rückzahlung in Anspruch genommen worden. Er hatte erklärt, über kein Vermögen zu verfügen, unentgeltlich zur Miete zu wohnen sowie ein Fahrzeug leihweise benutzen zu können, wodurch sich weitere Schulden angehäuft hätten. Daraufhin war ihm Prozesskostenhilfe für den Rechtsstreit bewilligt worden. Tatsächlich hatte sich später herausgestellt, dass diese Angaben falsch gewesen waren, woraufhin ihm die Prozesskostenhilfe entzogen worden war.

Der Bundesgerichtshof entschied gegen den Schuldner. Die Feststellung des Beschwerdegerichts, er habe absichtlich falsche Angaben  gemacht und seine Darstellung sei darauf gerichtet gewesen, Fragen nach seiner Gesellschafterstellung und daraus resultierenden Einkünften und Veräußerungserlösen zu vermeiden, sei frei von Rechtsfehlern. Es sei auch unerheblich, ob die falschen Angaben zu einer objektiv unrichtigen Prozesskostenhilfebewilligung geführt hätten. Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte und Gesetzeszweck des § 124 Nr. 2 Alt. 1 ZPO sprächen dafür, dass das Gericht die Prozesskostenhilfebewilligung bei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit gemachten falschen Angaben des Antragstellers auch dann aufheben könne, wenn die Bewilligung nicht auf diesen Angaben beruhe, sofern die falschen Angaben jedenfalls generell geeignet erscheinen würden, die Entscheidung über die Prozesskostenhilfe zu beeinflussen.

Datum der Urteilsverkündung: 10.10.2012

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: