Datum: 01.02.2013

P-Konto: Bank darf Kunden kein teureres Kontomodell aufzwingen

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

LG Frankfurt/Main vom 1.02.2013 (2-10 O 227/12)
Eine Bank darf die Umstellung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nicht davon abhängig machen, dass der Kunde zu einem teureren Kontomodell wechselt. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Frankfurter Sparkasse entschieden.

Banken und Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, ein Konto auf Wunsch des Kunden als P-Konto zu führen. Erst vor kurzem hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken dafür kein zusätzliches Entgelt  verlangen dürfen. Die Frankfurter Sparkasse wollte jedoch nur ihr "Privatkonto KomfortPlus" mit einem monatlichen Preis von 8,40 Euro auf ein P-Konto umstellen. Kunden mit einem kostenlosen "PrivatKonto Aktiv" mussten zuerst in das teure Kontomodell "KomfortPlus" wechseln.

Die Richter untersagten diese Geschäftspraxis. Die Sparkasse sei nicht berechtigt, die Führung eines P-Kontos von einer Änderung des bestehenden Girovertrags abhängig zu machen und dem Kunden kostenpflichtige Leistungen aufzudrängen, die er gar nicht haben will. Sie sei verpflichtet, das bisherige Girokonto ohne zusätzliches Entgelt als P-Konto fortzusetzen.

Datum der Urteilsverkündung: 01.02.2013

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Frankfurter Sparkasse, LG Frankfurt vom 1.02.2013

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