Datum: 30.10.2015

Kostenübernahme der Auslandskrankenversicherung bei Rücktransport

Urteil des OLG Hamm vom 30.10.2015 (20 U 190/13)

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Ist die medizinische Versorgung im Ausland nicht gewährleistet, hat eine langfristige Auslandskrankenversicherung die Rücktransportkosten zu übernehmen.

Eine Patientin war im Ausland beruflich tätig und hatte eine langfristige Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, die auch für bestimmte Fälle Rücktransportkosten der Versicherten übernimmt. Nachdem sie im Ausland lebensbedrohlich erkrankt war, war sie zunächst vor Ort stationär eingewiesen und später nach Deutschland ausgeflogen worden, wo eine Notoperation durchgeführt wurde. Die Versicherung wollte die Rücktransportkosten nicht übernehmen.

Auch das OLG Hamm in zweiter Instanz urteilte im Sinne der Patientin und verurteilte die Versicherung zur Zahlung. Nach Meinung des Gerichts war der Rücktransport aus medizinischer Sicht erforderlich. Die erforderliche operative Behandlung war im Ausland nicht sichergestellt. Es spiele dabei keine Rolle, aus welchen Gründen die Behandlung nicht durchgeführt werde (also ob der Arzt sie nicht durchführen könne oder nicht durchführen wolle).

Datum der Urteilsverkündung: 30.10.2015

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: