Datum: 26.02.2008

Keine Zwangsvollstreckung bei Kreditverkauf

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des OLG München vom 26.02.2008 (5 U 5102/06)

Link zum Urteil auf money-advice.net

In dem vom Oberlandesgericht München behandelten Fall wehrten sich zwei Verbraucher gegen die Zwangsvollstreckung in ihre Eigentumswohnungen. Zur Finanzierung des Wohnungserwerbs hatten die Verbraucher zwei Darlehen aufgenommen, die durch Grundschuld an den Wohnungen gesichert waren. Die darlehensgebende Bank zog sich in der Folge aus dem Geschäft der privaten Immobilienfinanzierung zurück und übertrug das Kreditportfolio der Verbraucher auf ein anderes Unternehmen. Die Kreditverträge wurden gekündigt, weil die Darlehensnehmer sich in Zahlungsrückstand befanden. Im Anschluss strengte der Aufkäufer der Forderung die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld an. Allerdings wurden weder die Kreditverträge ordentlich abgelegt noch Rechnung gelegt, also der Verlauf der Ratenzahlungen und Tilgungen dem Kunden mitgeteilt.

Laut dem ursprünglichen, mit der Bank geschlossenen Kreditvertrag hatten die Verbraucher einen Anspruch auf Erteilung von Rechnungsabschlüssen mindestens einmal jährlich und zusätzlich im Bedarfsfall. Das Gericht entschied, dass die Verbraucher ihren Anspruch auf Rechnungslegung auch dem neuen Gläubiger als Einwendung entgegenhalten können - dies bedeutet, dass die an sich bestehenden Ansprüche aus dem gekündigten Darlehen und damit aus der Grundschuld so lange nicht fällig sind, wie der Zessionar seiner Abrechnungspflicht nicht nachkommt. Aus diesem Grund verstößt die Zwangsvollstreckung gegen Treu und Glauben und wird zu einer unzulässigen Rechtsausübung.

Hinweis

Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.

Datum der Urteilsverkündung: 26.02.2008

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: