Datum: 17.03.2015

Keine Ausgleichszahlung für kostenlos reisende Kinder bei Flugverspätungen

Urteil des BGH vom 17.03.2015 (X ZR 35/14)

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Kostenlos mitreisende Kleinkinder erhalten im Falle von Flugverspätungen keine Ausgleichszahlung gemäß der Fluggastrechteverordnung.

Ein Elternpaar hatte zusammen mit ihrem Kleinkind eine Flugpauschalreise nach Mallorca angetreten. Die in dem Fall beklagte Airline hatte dem Reiseveranstalter eine Kinderermäßigung gewährt und keine Kosten für die Beförderung in Rechnung gestellt. Der Rückflug nach Deutschland wurde mit einer Verspätung von über sechs Stunden durchgeführt, woraufhin eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro verlangt wurde.

Nach Meinung des Bundesgerichtshofs stand die Ausgleichzahlung dem Kleinkind nicht zu. Es sei im vorliegenden Fall vom Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung ausgenommen. Dies beträfe sämtliche Fluggäste, die kostenlos reisen, unabhängig davon, ob der Tarif für andere Personen verfügbar sei oder nicht (nicht öffentlich verfügbare Tarife wären beispielsweise regelmäßig solche für Airline-Angehörige, die zu reduzierten Bedingungen oder kostenlos befördert werden). Es sei mit dem Sinn und Zweck der Verordnung in Einklang zu bringen, dass nur solche Personen, die ihre Beförderung „erkauft“ hätten, sich auch auf Ansprüche aus ihr berufen könnten. Im Gegenteil wäre es nicht nachvollziehbar, wenn zwar kostenlos beförderte Personen Ansprüche geltend machen könnten, solche aber, die zu einem geringeren, aber nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Tarif befördert werden, keine Ansprüche geltend machen könnten.

Datum der Urteilsverkündung: 17.03.2015

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