Datum: 11.02.2010

Kein neuer Antrag auf Restschuldbefreiung binnen drei Jahren

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Beschluss des BGH vom 11.02.2010 (IX ZA 45/09)

Link zum Urteil auf money-advice.net

Wird das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet, gilt ebenso die dreijährige Sperrfrist hinsichtlich eines neuerlichen Restschuldbefreiungsantrages des Schuldners.

Ein Schuldner hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen mit gleichzeitiger Verfahrenskostenstundung sowie Restschuldbefreiung beantragt. Das Gericht hatte den Antrag daraufhin mangels Masse und offensichtlichem Restschuldbefreiungsgrund abgelehnt. Binnen drei Jahren ab Ablehnungsbeschluss hatte der Schuldner die gleichen Anträge erneut gestellt.

Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde des Schuldners zurück und versagte ihm Prozesskostenhilfe. Nach Meinung des Gerichtes fehle ihm das Rechtsschutzbedürfnis. Die Grundsätze hinsichtlich der Dreijahresfrist bei vorangegangener Versagung der Restschuldbefreiung seien auch hier anzuwenden.

Hinweis

Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.

Datum der Urteilsverkündung: 11.02.2010

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: