Datum: 25.01.2008

Insolvenzverwalter kann Lebensversicherungsverträge auch nach Sicherungsbetretung kündigen

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des OLG Hamm vom 25.01.2008 (20 U 89/07)

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Insolvenzverwalter sind berechtigt, im Rahmen des Insolvenzverfahrens bestehende Lebensversicherungen zu kündigen und den Rückkaufswert einzuziehen. Dieses Recht besteht auch, wenn die Lebensversicherungen vorab schon an einen Dritten abgetreten worden sind.

Nachdem über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, kündigte der Insolvenzverwalter die Lebensversicherungsverträge des Betroffenen und verlangte die Auszahlung des Rückkaufwerts. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Insolvenzverwalter befugt ist, die Versicherung zu kündigen und den Rückkaufswert einzuziehen, auch wenn der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus seiner Lebensversicherung zur Sicherheit schon an einen Dritten abgetreten hat. Der Dritte hat lediglich einen eigenständigen Anspruch gegenüber dem Insolvenzverwalter.

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Datum der Urteilsverkündung: 25.01.2008

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