Datum: 08.06.2010

Insolvenzschuldner muss jeden Anschriftenwechsel - auch innerhalb der Gemeinde - melden

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Beschluss des BGH vom 08.06.2010 (IX ZB 153/09)

Link zum Urteil auf money-advice.net

Wechselt ein Schuldner während des Insolvenzverfahrens die Anschrift, unter der er erreichbar ist, hat er diesen Wechsel unverzüglich dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht mitzuteilen. Dies gilt auch im Falle eines Umzuges innerhalb einer Gemeinde.

Eine Insolvenzschuldnerin hatte im laufenden Verfahren mehrfach ihre Anschrift geändert, ohne das Gericht oder den Verwalter davon in Kenntnis zu setzen. Mehrere Gläubiger hatte daraufhin beantragt, die Restschuldbefreiung zu versagen. Diesem hatte das Gericht entsprochen, wogegen die Schuldnerin Rechtsbeschwerde eingelegt hatte.

Nach Meinung des Bundesgerichtshofes habe der Insolvenzschuldner ungefragt und unverzüglich einen Anschriftenwechsel sowohl dem Treuhänder wie auch dem Insolvenzgericht mitzuteilen. Dies gelte auch für einen Wechsel innerhalb einer Gemeinde. Kommt er dem nicht nach, so verletzt der Schuldner seine Obliegenheitspflichten. Ob dadurch jedoch eine Gläubigerbenachteiligung und somit ein Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung vorliege, sei im vorliegenden Falle noch nicht beurteilt werden. Daher sei die Sache an das Insolvenzgericht zurückzuverweisen.

Hinweis

Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.

Datum der Urteilsverkündung: 08.06.2010

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: