Datum: 11.09.2003

Haftung des Anlagevermittlers bei Weitergabe ungeprüften Angaben

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH vom 11.09.2003 (II ZR 381/02), rechtskräftig

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Verweist ein Anlagevermittler hinsichtlich der Sicherheit der Kapitalanlage uneingeschränkt auf die Angaben der kapitalsuchenden Gesellschaft, ist für den Anleger nicht erkennbar, dass der Vermittler die Angaben ungeprüft weitergibt. Demzufolge haftet der Anlagervermittler auf Schadenersatz, wenn die Angaben unrichtig sind und der Anleger dadurch einen Schaden erleidet.

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Datum der Urteilsverkündung: 11.09.2003

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