Datum: 12.12.2000

Haftung darf für Störungen beim Online-Zugang nicht ausgeschlossen werden

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH vom 12. Dezember 2000 (Az.: XI ZR 138/00)

Bietet eine Bank die Kontoführung am PC an, darf sie die Haftung für zeitweilige Störungen des Online-Zugangs nicht komplett ausschließen. Mit diesem Urteil entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz eine Klage des Verbraucherschutzvereins e.V. (VSV) gegen die Postbank.

"Aus technischen und betrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Postbank-Online-Service möglich", lautete die strittige Klausel. Solche Störungen könnten beispielsweise höhere Gewalt, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten oder "sonstige Vorkommnisse" verursachen.

Die Klausel bedeute, dass die Bank generell nicht für Schäden einstehen will, die dem Kunden durch technisch oder betrieblich bedingte Zugangsbeschränkungen zum Online-Service entstehen, monierten die BGH-Richter. Ein derartiger Haftungsausschluss ohne Rücksicht auf das eigene Verschulden der Bank sei unzulässig.

Die Postbank sei aufgrund des Online-Service-Vertrages verpflichtet, für die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit des eigenen Rechnersystems geeignete Vorkehrungen zu treffen. Für Störungen, die beispielsweise auf einer ungenügenden Sicherung der Computeranlagen, oder auf Programmierungs-, Bedienungs- oder Wartungsfehler des Personals beruhen, könne sich die Bank nicht von der Haftung frei zeichnen.

Datum der Urteilsverkündung: 12.12.2000

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: