Datum: 22.12.2010

Gratisleistung darf nichts kosten

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

OLG Koblenz vom 22.12.2010 (9 U 610/10)

Das Oberlandesgericht Koblenz hat dem Internetdienstleister 1 & 1 untersagt, ein Sicherheitspaket als Gratisleistung anzupreisen, obwohl es nach einem halben Jahr in ein kostenpflichtiges Abonnement übergeht.

1&1 hatte Neukunden ein angeblich kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewall-Programm angeboten. Lediglich aus einem kleingedruckten Hinweis ging hervor, dass es sich bei dem Gratis-Angebot um einen Abonnement-Vertrag handelt, der sich automatisch verlängert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten kündigt. Nach Ablauf der Freimonate kostete das Sicherheitspaket 4,99 Euro im Monat. Kunden bestellten das Paket automatisch mit, sofern sie es nicht durch einen Klick auf das Textfeld "löschen" abwählten. Gegen die Werbung hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt.

Die Richter sahen in der Gratiswerbung eine Irreführung der Verbraucher und einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Das Sicherheitspaket sei kein Geschenk, da der Kunde dafür nach Ablauf einer Nutzungsdauer von sechs Monaten zahlen müsse. Zumindest hätte das Unternehmen klar und unmissverständlich darauf hinweisen müssen, dass die Zusatzleistung nur anfangs kostenlos ist. Der kleine Hinweis auf der Webseite auf die danach anfallenden Kosten sei jedoch nicht leicht lesbar, er falle nicht ins Auge und habe keinerlei Bezug auf die blickfangmäßig aufgeführte Werbeansage "kostenlos".

Datum der Urteilsverkündung: 22.12.2010

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