Datum: 29.04.2010

Flugticket bleibt grundsätzlich gültig, wenn Reisende eine Teilstrecke nicht antreten

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

BGH vom 29. 04.2010 ( Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09)

Eine Fluggesellschaft darf Reisende grundsätzlich nicht vom Rück- oder Weiterflug ausschließen, wenn sie den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht antreten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen British Airways und die Deutsche Lufthansa entschieden.

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airlines durften Kunden die gebuchten Flüge nur in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nutzen. Demnach verfällt ein gebuchter und schon bezahlter Rückflug, wenn der Kunde den Hinflug nicht antritt. Laut den Klauseln darf der Fluggast auch von einem Langstreckenflug ausgeschlossen werden, wenn er den dazugehörigen Zubringerflug nicht nutzt. Zahlen soll er trotzdem für die gesamte Strecke. Solche und ähnliche Klauseln verwenden auch viele andere Fluggesellschaften.

Die von Britisch Airways und der Deutschen Lufthansa verwendeten Klauseln sind unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligen, entschied der BGH. Es sei unzulässig, Kunden vom Weiterflug auszuschließen, nur weil sie beispielsweise den Zubringerflug verpasst haben oder ihn deshalb nicht antreten, weil sie sich wegen einer Terminänderung schon am Abflugort für den Weiterflug befinden.

Die Richter standen den Fluggesellschaften allerdings das Recht zu, sich vor einem Unterlaufen ihres Tarifsystems zu schützen. Bestimmte Kombinationen aus Hin- und Rückflügen sind beispielsweise wegen der Abflugzeiten deutlich günstiger als andere. Nutzen Kunden dies geschickt aus, kann es für sie günstiger sein, statt eines relativ teuren Hin- und Rückflugs zwei billige Hin- und Rückflüge zu buchen und jeweils eine Teilstrecke verfallen zu lassen. Um das zu unterbinden, so der BGH, dürften die Bedingungen der Fluggesellschaften in diesen Fällen ein erhöhtes Entgelt vorsehen.

Die Urteile sind auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs veröffentlicht:
BGH-Urteil British Airways
BGH-Urteil Lufthansa

Datum der Urteilsverkündung: 29.04.2010

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