Datum: 18.05.2011

E.ON Hanse muss Strompreiserhöhung erstatten

LG Itzehohe vom 18.05.2011 (2 O 352/09)

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Das Landgericht Itzehohe hat E.ON Hanse dazu verurteilt, seinen Kunden Stromzahlungen aus den Jahren 2006 bis 2008 zu erstatten. Anspruch auf Rückerstattung haben auch Kunden, die der Preiserhöhung nicht widersprochen haben. Damit setzten sich die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor Gericht durch. Sie hatten für 60 "ThermoStrom"-Kunden Klage gegen den Energiekonzern erhoben.

Bereits 2006 hatte das Landgericht die Preisanpassungsklauseln in zwei Heizstrom-Tarifen des Konzerns für unzulässig erklärt. Das Urteil wurde durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig rechtskräftig. Dennoch weigerte sich E.ON Hanse, den 32.000 betroffenen Kunden die strittige Preiserhöhung zu erstatten. Die Begründung: Da die Kunden den Jahresabrechnungen nicht widersprochen haben, hätten sie dem erhöhten Strompreis nachträglich zugestimmt. Außerdem sei die Preiserhöhung trotz der ungültigen Klauseln zulässig gewesen.Die Richter stellten klar: Da die Preisanpassungsklausel unwirksam war, stand dem Energieversorger kein Recht auf eine einseitige Preiserhöhung zu. Ein fehlender Widerspruch sei keine Annahmeerklärung des Kunden für eine neue vertragliche Preisvereinbarung. Die unwirksame Preiserhöhungsklausel könne auch nicht durch eine "ergänzende Vertragsauslegung" ersetzt werden, die dem Energieversorger doch das Recht zur Preiserhöhung zubilligt.

Datum der Urteilsverkündung: 18.05.2011

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Eon Hanse, Urteil des LG Itzehoe vom 18.05.2011

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