Datum: 30.04.2013

Datenschutzrichtlinie von Apple verstößt gegen Datenschutz

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

LG Berlin vom 30.04.2013 (15 O 92/12) - nicht rechtskräftig
Viele Klauseln zur Nutzung persönlicher Daten in den Vertragsbedingungen von Apple verstoßen gegen den Datenschutz und sind unwirksam. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den IT-Konzern entschieden.

In seiner "Datenschutzrichtlinie" räumte sich Apple weitgehend unbegrenzte Rechte zur Nutzung der Kundendaten ein. Per Klausel willigten die Kunden pauschal in die Nutzung ihrer Daten ein - ohne dass klar war, um welche Daten es sich handelt und wie sie genutzt werden sollen. Apple nahm sich sogar das Recht heraus, die persönlichen Daten der Kontakte des Kunden zu verarbeiten. Laut Datenschutzrichtlinie sollten Verbraucherdaten für Werbezwecke auch an "strategische Partner" weitergegeben werden. Das Unternehmen wollte außerdem die Standortdaten des Kunden zur Werbung verwenden.

Die Richter stellten klar, dass dem Kunden eine derart weitreichende Datennutzung  nicht per Klausel im Kleingedruckten untergeschoben werden darf. Sie kritisierten vor allem, dass die Nutzer im Unklaren darüber gelassen werden, welche Daten verarbeitet werden und von wem sie in welchem Umfang genutzt werden.

Datum der Urteilsverkündung: 30.04.2013

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Apple, LG Berlin vom 30.04.2013

Apple, LG Berlin vom 30.04.2013

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