Datum: 13.01.2016

Bundesgerichtshof kippt Regelungen zur Überschussbeteiligung bei Allianz-Riesterprodukten

Urteil des BGH vom 13.01.2016 (IV ZR 38/14)

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Die Regelungen der Allianz zur Beteiligung der Riester-Sparer an den Kostenüberschüssen sind intransparent und daher unwirksam.

Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten haben in einem Verfahren gegen die Allianz vor dem BGH in letzter Instanz Recht bekommen. Die Allianz hat in Riester-Verträgen Formulierungen zur Beteiligung der Sparer an Kostenüberschüssen verwendet, die für normale Verbraucher unverständlich und schwer auffindbar waren.

Im Speziellen ging es darum, dass nur Verträge ab einem bestimmten Einzahlungsbetrag (hier: 40.000,– Euro ohne Zulagen) an den Überschüssen partizipierten. Die entsprechenden Regelungen waren jedoch kaum zu finden, zudem vermittelte das „Kleingedruckte“ in den Verträgen eine Beteiligung. So waren die entsprechenden Regelungen für Verbraucher teilweise erst nach einer „Odyssee“ durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Geschäftsberichte auffindbar. Perfide daran ist, dass beispielsweise einkommensschwache und kinderreiche Verbraucher besonders von dieser nachteiligen Regelung betroffen sind, da sie häufig diesen Einzahlungsbetrag nicht erreichen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt hierzu weitere Informationen sowie einen Musterbrief (kostenpflichtig) im Internet zur Verfügung: bit.ly/1Q9Tn56

Datum der Urteilsverkündung: 13.01.2016

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