Datum: 27.04.2009

Beitritt zu Multi Advisor Fund I GbR langfristig widerrufbar

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des AG Gifhorn vom 27.04.2009 (13 C 1402/08 XII)

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Eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher lediglich über die Pflichten, nicht aber über seine Rechte aufklärt, entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie ist daher unwirksam.

Eine Verbraucherin wurde im Rahmen eines Haustürgeschäftes animiert, sich an einer Gesellschaft zu beteiligen. Sie hat ihren Vertragsabschluss später widerrufen. Hiergegen klagt die Gesellschaft und verlangt die Einzahlung ausstehender Einlagen. Das Gericht urteilte zu Gunsten der Verbraucherin.

Die Widerrufserklärung für die Kundin enthielt lediglich ihre Pflichten, nicht jedoch ihre wesentlichen Rechte. Dies entspricht nicht dem Schutzgedanken der Regelung, wodurch die Erklärung unwirksam wurde. Entsprechend hat die Widerrufsfrist nicht begonnen. Die Verbraucherin konnte daher den Vertrag noch nach Jahren widerrufen und weitere geforderte Einzahlungen verweigern.

Hinweis

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Datum der Urteilsverkündung: 27.04.2009

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