Datum: 02.03.2004

Abmahnung bei fristloser Kündigung eines Vertrages

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH Karlsruhe vom 02.03.2004 (XI ZR 288/02)

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Anknüpfend an die Entscheidungen des OLG Celle und des Landgerichts Hannover hat der Bundesgerichtshof entscheiden, daß ein vertragswidriges Verhalten des Vertragspartners nicht ohne vorherige Abmahnung zur fristlosen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses berechtigt. Im vorliegenden Fall ging es um eine Bankbürgschaft. Nur wenn die Vertrauensgrundlage der Rechtsbeziehung derart erschüttert ist, daß sie auch durch die Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann, wäre eine Abmahnung entbehrlich. Das Urteil hat Ausstrahlungswirkung auch auf andere Bereiche von Bankgeschäften.

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Datum der Urteilsverkündung: 02.03.2004

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