Datum: 20.01.2004

Ablehnung eines Widerrufsrechtes trotz Haustürsituation

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH Karlsruhe vom 20.01.2004 (XI ZR 460/02), rechtskräftig

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Haustürwiderrufsrechte können ins Leere laufen, wenn Vermittler zwischengeschaltet sind. Dieses stehe auch nicht im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht. Die Vermittlung eines Erwerber- und Bauherrenmodells durch eine gewerblich tätige Bauträgergesellschaft kann der kreditgebenden Bank nicht deshalb zugerechnet werden, weil sie von der gewerblichen Tätigkeit des Kreditvermittlers wusste. Die Bank sei allein wegen dieses Umstands nicht zu weiteren Nachfragen über das Zustandekommen des Kreditvertrages verpflichtet. Der Widerruf des Kreditvertrages mit der Begründung, es liege ein Haustürgeschäft vor, war in diesem Fall erfolglos.

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Datum der Urteilsverkündung: 20.01.2004

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