Der Verwaltungsrat gehört neben der Mitgliederversammlung und dem Vorstand zu den satzungsgemäßen Organen des vzbv. Er beruft den Vorstand und überwacht dessen Tätigkeit. Er entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder, über die Mitgliedschaften des Vereins in anderen Organisationen sowie über die Beteiligung an Gesellschaften.