Entgelte für die Zusendung von Kontoauszügen, die nicht rechtzeitig am Auszugsdrucker abgerufen wurden, können Kunden der Deutschen Bank ab sofort zurückverlangen. Das vom Verbraucherzentrale Bundesverband erwirkte Urteil des Landgerichts Frankfurt zu Zwangskontoauszügen ist rechtskräftig.