Jeder Mensch sollte einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto haben. Doch bislang hat die Kreditwirtschaft die Empfehlung nicht umgesetzt, freiwillig allen Kunden auf Wunsch ein Girokonto einzurichten. Die Bundesregierung sieht deshalb gesetzlichen Regelungsbedarf.
Noch immer verlangen viele Kreditinstitute zu hohe Kontoführungsentgelte und schränken bestehende Kontofunktionen nach Auffassung des vzbv in unzulässiger Weise ein. Seit Einführung des P-Kontos im Jahr 2010 hat der vzbv insgesamt 44 Banken abgemahnt.
LG Köln vom 8.08.2011 (26 O 191/11)
Eine Bank darf für die Führung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) keine Zusatzvereinbarung verlangen, nach der ein Kunde mit der Umstellung auf das P-Konto den Dispokredit verliert, seine Kreditkarten nicht mehr nutzen und auch am...
LG Bremen vom 21.9.2011 (1- O – 737/11)
Banken dürfen für die Führung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) keine höheren Kontogebühren verlangen als für ein gewöhnliches Girokonto. Das hat das Landgericht Bremen nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die...