OLG München vom 21.07.2011 (6 U 4039/10), nicht rechtskräftig
Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS ist nur zulässig, wenn Verbraucher vorher ausdrücklich und in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben. Das hat das Oberlandesgericht München nach einer Klage des vzbv gegen den Pay-TV-...
Die Berechnung des Pfändungsfreibetrages richtet sich unter anderem nach der Dauer der zu erwartenden Erwerbslosigkeit. Aus sämtlichen Einkünften des Schuldners ist ein fiktives Gesamteinkommen zur Berechnung zu bilden.