Urteil des OLG Köln vom 08.06.2011 (13 U 55/10)
Veräußert eine Bank Zertifikate aus Eigenbestand an einen Kunden und möchte mit der Provision ihre Gewinnmarge realisieren, so muss sie zwar nicht die Provisionen offenlegen. Sie muss jedoch im konkreten Fall den Verbraucher auf die neben...