Urteil des OLG Celle vom 20.12.2000 (3 U 69/00), rechtskräftig
Eine Bank hat bei einer variablen Zinsvereinbarung die Zinsen nach marktüblichen Bedingungen zeitnah und in Entsprechung der Veränderung der Durchschnittszinssätze für vergleichbare Kredite anzupassen.