Der vzbv mahnt Fluggesellschaften wegen undurchsichtiger Angaben von Flugpreisen bei Onlinebuchungen ab, damit Verbraucher ohne großen Aufwand Flugpreise vergleichen können
Das Berliner Kammergericht hat dem Billigflieger Ryanair untersagt, im Internet mit unvollständigen Flugpreisen zu werben. Die Fluggesellschaft muss auch die Buchungsgebühr von 5 Euro für die Bezahlung des Tickets in den Preis einrechnen. Damit gaben die Richter einer Klage des...