Kaum ein Konsument hat die finanziellen Mittel oder die Zeit, um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung zu führen. Deshalb bleiben Verbraucherrechte oftmals ohne durchschlagenden Erfolg – es bedarf erst eines Klägers, der geltenden Bestimmungen vor Gericht zur Durchsetzung verhilft. Diese Aufgabe übernimmt der vzbv als eine der klagebefugten Institutionen in Deutschland. Auch wenn sich der einzelne Verbraucher kaum wehren kann – 80 Millionen Verbraucher können es.
Hier finden Sie eine Liste mit über 1500 AGB-Urteilen, die vom Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Verbraucherschutzverein erstritten wurden.
Die kollektive Durchsetzung von Verbraucherrechten ist seit Jahrzehnten Herzstück des Verbraucherschutzes. Mit mehr als tausend Verfahren jährlich stärken der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen der Bundesländer die Rechte der Verbraucher. Aktualisierte...
Die Europäische Union hat im Februar 2014 die sogenannte Verwertungsgesellschaften-Richtlinie beschlossen. Sie ist bis zum 10. April 2016 in deutsches Recht umzusetzen. Der vzbv spricht sich für transparente Verteilungspläne der Verwertungsgesellschaften aus, die für Mitglieder wie Nutzer...
Am 13. Juni 2014 tritt in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Dieses wird sich vor allem im Online-Handel auswirken. Der vzbv beantwortet die wichtigsten Fragen zur Verbraucherrechterichtlinie.
Mit einer aktuellen Online-Umfrage überprüfen die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), ob Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor überhöhten Abmahnungen geschützt werden.
Der Bundesrat hat kurz vor dem Ende der Legislaturperiode das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Trotz Bedenken bei einzelnen Punkten begrüßt der vzbv das Gesetz, da es die Verbraucherrechte stärkt: beim Urheberrecht, bei der unerlaubten Telefonwerbung und bei überhöhten...
Der vzbv begrüßt die Vorschläge der Europäischen Kommission zur leichteren Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen durch Gruppenverfahren im allgemeinen Verbraucherrecht und im Kartellrecht als wichtigen Impuls zur längst überfälligen Einführung von Gruppenklagen in Deutschland.
Für den vzbv ist das Gesetz ein seit langem überfälliger Schritt zum Schutz vor unseriöser Geschäftemacherei. Trotz Bedenken bei einzelnen Punkten sollte das Gesetz jetzt möglichst schnell in Kraft treten.