Kaum ein Konsument hat die finanziellen Mittel oder die Zeit, um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung zu führen. Deshalb bleiben Verbraucherrechte oftmals ohne durchschlagenden Erfolg – es bedarf erst eines Klägers, der geltenden Bestimmungen vor Gericht zur Durchsetzung verhilft. Diese Aufgabe übernimmt der vzbv als eine der klagebefugten Institutionen in Deutschland. Auch wenn sich der einzelne Verbraucher kaum wehren kann – 80 Millionen Verbraucher können es.
Überhöhte Mahnkosten, unzulässige Preiserhöhungen, einseitige Vertragsänderungen und Liefersperren schon aus geringem Anlass: In einer Abmahnaktion erreichte der vzbv viele Änderungen bei Gasanbietern.
Sparkassen dürfen nicht mehr nach freiem Ermessen die Vorlage eines Erbscheins verlangen, um die Erbberechtigung zu überprüfen. Der vzbv hatte gegen eine entsprechende Klausel geklagt.