Kaum ein Konsument hat die finanziellen Mittel oder die Zeit, um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung zu führen. Deshalb bleiben Verbraucherrechte oftmals ohne durchschlagenden Erfolg – es bedarf erst eines Klägers, der geltenden Bestimmungen vor Gericht zur Durchsetzung verhilft. Diese Aufgabe übernimmt der vzbv als eine der klagebefugten Institutionen in Deutschland. Auch wenn sich der einzelne Verbraucher kaum wehren kann – 80 Millionen Verbraucher können es.
Brigitte Zypries (Bundesministerin a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.) und Prof. Dr. Günther Hirsch (bis 2019 Versicherungsombudsmann) werden die Ombudsstelle für den VW-Vergleich leiten. Die Einrichtung der Ombudsstelle ist Teil des Vergleichs, den der vzbv und die...
Nachdem Volkswagen die Vergleichsverhandlungen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgebrochen hat, hat das Oberlandesgericht Braunschweig die beiden Parteien zu einem Gütegespräch eingeladen. Der vzbv hat die Einladung angenommen.
Der vzbv hat in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht. In dem Pressegespräch informiert der vzbv über den Ablauf der Verhandlung und wie es für Betroffene der Dieselmanipulation weitergehen wird. Bislang gibt es rund 430.000...
Medienberichte und Veröffentlichungen von Kanzleien, nach denen die Musterfeststellungsklage ihr Ziel verfehlen könne, sorgten in letzter Zeit für Unsicherheit. Licht ins Dunkel der juristischen Feinheiten bringen die Anwälte Marco Rogert und Ralf Stoll, die den vzbv in der...
Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum BGH-Beschluss zu Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung von Fahrzeugen.
Der vzbv wird in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einreichen. Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen mit der Software-Manipulation Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat und betroffenen Käufern...
Urteil des LG Hildesheim vom 17.01.2017 (3 O 139/16)
Das Inverkehrbringen von Motoren mit manipulativer Software zur Vermeidung von hohen Abgaswerten in Testverfahren ist sittenwidrig und begründet Anspruch auf Schadensersatz.